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liegt zwar nicht polizeilichem Einflusse, aber das aus der allge-
meinen Ermächtigung der Polizeigewalt zulässige Einschreiten ist
rechtsgemäß gegen Ordnungswidrigkeiten, die bei Ausübung eines
Freiheitsrechtes vorkommen. Neben dem Grundsatz, durch die
Freiheitsrechte der Polizei eine Grenze zu ziehen, ist auch die
innere Beschränkung des Polizeigedankens unentbehrlich. Der
werdende Verfassungsstaat versucht sich an der Herstellung eines
Polizeigedankens, der das unmittelbare Staatsbedürfnis der mon-
archischen Autorität mit dem mittelbaren Staatsbedürfnis einer
Förderung des Bürgersinns (Garantie der Freiheitsrechte) auszu-
gleichen beabsichtigte. War der Inhalt der Freiheitsrechte der
Anspruch auf Unterlassung jeder nicht rechtmäßigen, im konsti-
tutionellen Staate jeder nicht auf Gesetz beruhenden Beschränkung
des einzelnen durch die Staatsgewalt, so mußte man für den
Polizeigedanken auf die Notwendigkeit seiner staatstheoretischen
Abgrenzung gelangen, weil die meisten polizeilichen Beschrän-
kungen nicht auf Gesetz, sondern auf allgemeiner Polizeigewalt
beruhten. Das preußische Polizeiverwaltungsgesetz gibt zwar eine
Aufzählung der Hauptgegenstände der Polizeigewalt, fügt aber
dann die Bestimmung hinzu, daß auch alles andere, was polizei-
lich geordnet werden müsse, zu ihrer Aufgabe gehört; womit
dann die Unbegrenztheit des Polizeibegrifis ohne Zielsetzung (im
Gegensatz zum französischen Recht) erkennbar wird. Im 19. Jahr-
hundert zeigt sich in den deutschen Staaten, infolge Durchsetzung
des Konstitutionalismus, die Richtung auf Ueberwindung des Poli-
zeigedankens der Bevormundung, in den stiddeutschen Staaten ver-
bunden mit einer Kodifizierung des Polizeistrafrechts. Schwindet
einerseits die eudämonistische Theorie immer mehr, so konnte
sich doch auch die rechtsstaatliche Theorie des Polizeigedankens,
die sich auf den Sicherheitszweck beschränkte, nicht vollkommen
durchsetzen. Entwicklungsgeschichtliche Bedeutung hatte die Lehre
des Grafen v. SODEN (1817), die im Gegensatz zum fürstlichen
Souveränitätsinteresse ein soziales Moment für den Polizeigedanken