Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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gar nicht voraussehen. Jedenfalls gibt W. selbst zu, daß eine 
Ausgleichung jener beiden Grundsätze im Polizeigedanken noch 
nicht stattgefunden hat, vielmehr ein Uebergewicht des ersteren 
obwaltet, unterstützt durch die polizeiliche Behördenorganisation. 
Eine Aenderung der letzteren hält er an sich für möglich durch 
die Uebertragung der Polizeiverwaltung wenigstens in der unter- 
sten Instanz an die lokalen Selbstverwaltungskörper zu eigenem 
Rechte, ohne freilich die Bedenken gegen eine Kommunalisierung 
der Ortspolizei zu unterdrücken. 
Soviel Altes auch in dem neuen, in der Entwicklung befind- 
lichen Polizeigedanken enthalten sein mag, so wird von W. der 
Weg der Entwicklung doch in einer Stärkung des genossen- 
schaftlichen Elements gesehen. Praktische Folgerungen werden 
aus Erfahrungstatsachen gezogen. Die eine dieser letzteren ist, 
daß „die auf dem einseitigen Autoritätsprinzip aufgebaute milita- 
ristische Organisation der Polizeiexekutive im wachsenden Maße 
mit dem Geiste und den realen Bedürfnissen unseres öffentlichen 
Lebens unvereinbar ist. Zum andern, daß der Genossenschafts- 
gedanke heute noch nicht die Stärke besitzt, um einer jener gleich- 
wertigen und sie daher entbehrlich machenden bürgerlichen Or- 
ganisation die Grundlage zu liefern.“ (8. 253). Hieraus wird 
erstens gefolgert, daß die Entwicklungstendenz auf die Ausdeh- 
nung des Genossenschaftsgedankens geht und die durch sie ge- 
botene Reformarbeit nur nach dem ideellen Ziel einer „Konstabler- 
garde* aus „Bürgern“ gerichtet sein könne; zweitens müßten wir 
von dem Dualismus des Polizeigedankens ausgehen, in dem das 
autoritäre Moment das primäre, gefestigtere, das genossenschaft- 
liche das aufstrebende ist. Letzteres bedürfe der Stärkung und 
Erziehung, das autoritäre biete ohne weiteres einen festen Halt. 
Die „Verbürgerlichung“ der Exekutivpolizei wäre möglich, wenn 
zugleich für den Fall ihres Versagens der Rückhalt an einer nicht 
nur militaristischen sondern militärischen Organisation geschaffen 
würde; mit anderen Worten: „wenn wir zu einer Verallgemeine-
	        
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