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rung der Gendarmerie und damit zur größeren Ausnutzung einer
der wertvollsten und geschicktesten organisatorischen Verwer-
tungen spezifisch preußischer Staatstraditionen gelangten.“ Man
wird nicht verkennen können, daß gerade aus dem Versuch des
Verfassers, den Genossenschaftsgedanken mit dem Autoritätsge-
danken in ein Gleichgewicht zu bringen, eine seltsame Schaukel-
politik entsteht, die bald zu dem extremen Konstablerwesen, bald
zu dem nicht minder einseitigen Gendarmeriewesen ihre Zuflucht
nimmt. Auf diese Weise scheint mir der praktisch verwertbare
Kern jener zur Verauschaulichung der Gegensätze keineswegs
wertlosen Idee keineswegs bedeutend zu sein.
Unverkennbar sind auch die Gefahren, die in der technischen
Entwicklung und in der durch wachsende Spezialisierung beding-
ten Intensität des Staatslebens liegen. Denn sie führen zu einer
Ausdehnung der Polizeitätigkeit, die, verbunden mit einer mate-
rialistisch-sozialistischen Staatsauffassung, merkwürdige Ueberein-
stimmungen mit der eudämonistisch-utilitaristischen Polizeistaats-
idee aufweist. Eine teilweise Uebernahme des Individualismus der
Aufklärung und des Liberalismus des Polizeistaates könnte helfen.
Aber sie werden heute gering eingeschätzt. Obwohl W. die Not-
wendigkeit jener Ergänzung einsieht und selbst darauf hinweist,
daß allein in der Beteiligung des Volkes am Staate die Sicherung
vor den Schäden des Polizeistaates nicht erblickt werden kann,
hierzu vielmehr die gedankliche Anerkennung einer staatsfreien
Sphäre des Individuums gehört, legt er doch das Schwergewicht
auf den Genossenschaftsgedanken, ohne zu untersuchen, ob nicht
gerade in diesem, der politisch auf unterschiedlose Gleichheit
gerichtet ist, Fehlerquellen liegen. Er betont selbst, daß wohl
in der Idee der Persönlichkeit ein wesentliches und unentbehr-
liches Wertmoment nicht allein des modernen Staates im allge-
meinen, sondern auch ganz besonders des deutschen Volks- und
Staatslebens gesehen werden müsse und daß wir uns dies auch
über allem Streben nach wachsender Sozialisierung und Verstaat-