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richtigen Idee, daß Einheits- und Freiheitsgedanke des modernen
Staates Entwicklungskräfte neben Autoritätsprinzip und Genossen-
schaftsgedanken sind. Ich vermag aber die Ueberzeugung davon
nicht zu gewinnen, daß all diese Elemente sich zu einem geschlos-
senen Polizeigedanken zusammenfassen lassen etwa derart, daß er
die brauchbare Grundlage auch für den rechtlichen Polizei-
gedanken und seiner tagtäglichen Anwendung abgeben könnte.
In den Schlußbetrachtungen (8. 266 ff.) wird mit aller Be-
stimmtheit die Bedeutung der zukünftigen Gestaltung des Polizei-
gedankens betont. Sein Problem sei letzten Endes nichts mehr
und nichts weniger als ein Teil eines einheitlichen Problems
unseres Staatslebens und zwar jenes Problems innerstaatlichen
Ausbaus, dessen Lösung der gegenwärtige Existenzkampf unseres
Staates und Volkes mit Macht uns als Forderung vor Augen ge-
drängt hat: der Einheit von Staat und Volk. Auf diese Weise
klingt das Werk mit dem Nachweis der Beziehungen aus, die
den unmittelbaren Gegenstand mit den größten Problemen der
deutschen Zukunft verbinden.
IV.
Die überall anregenden, vielerorts fesselnden Darlegungen
erschweren eine sichere Beurteilung einigermaßen durch die aus-
drücklich betonte Methode der Verfassers, nicht das Tatsächliche
oder Geschichtliche des Staatsdenkens und -lebens festzustellen,
sondern zu beurteilen und die Beispiele beizubringen nicht
zwecks Begründung, sondern nur als Mittel, den Inhalt des Ur-
teils anschaulich zu machen. Gleichwohl wird man sagen dürfen,
daß es W. vortrefflich gelungen ist, ein plastisches Bild von den
Ursachen, Tendenzen und Wirkungen, von den mehr unter der
Oberfläche liegenden, ja den verschleierten Beweggründen der
polizeilichen Wirksamkeit im 18. und 19. Jahrhundert, im Staate der
Aufklärung und der Restauration, zu geben. Weniger fest scheinen
mir die Fäden gesponnen, die das Gewebe des Polizeigedankens