Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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das selber mit in diesen Kreis gehört, legt hier vielleicht alle 
seine Schwierigkeiten und Sonderbarkeiten ab, die ein einseitiges 
Messen an der strengen Begriffsformel ‘des Privatrechtes bei ihm 
entdecken ließ. Es bedarf keines neuen Begriffes für sich, sondern 
die Abwandlungen, die dieser, ursprünglich auf das Privatrecht 
allein zugeschnittene Begriff um der anderen öffentlichen Spiel- 
arten willen ohnehin schon erdulden mußte,kommenauch 
ihm zugute. Darum handelt es sich! 
Vom Privatrecht her ist uns das Recht bekannt als die bin- 
dende Regel für menschliches Verhalten, und zwar für das Ver- 
halten der Untertanen unter einander (wozu ja auch der Fiskus 
gehört) und bindend deshalb, weil nötigenfalls der Staat sich dafür 
einsetzt mit seinem Zwang (weil es erzwingbar ist in diesem 
Sinne). 
, Strafrecht und Prozeßrecht, mit jenem zusammen in die Hände 
der Justiz gelegt, brachten die Eigenart der Gedankenwelt des 
öffentlichen Rechtes in den als Gemeingut angesehenen 
Grundbegriffen noch nicht so kräftig zur Geltung, als das von 
den neuen Zweigen geschah, die selbständig der Justiz gegen- 
übertraten, von Staatsrecht und Verwaltungsrecht. Hier mußte 
man sich drein finden, daß der Staat als öffentliche Gewalt, 
nicht bloß bändigend mit seinen Rechtssätzen über die Lebens- 
äußerungen tritt, die an den Einzelnen zu finden sind, sondern 
selbst sein eigenes Leben lebt und äußert in solchen For- 
men. Das sollen dann auch Rechtssätze sein, aber jedenfalls sind 
sie es in ganz anderer Weise“. War beim Privatrecht die Frage 
der Geltung seiner Rechtssätze im wesentlichen gestellt auf die 
Erzwingbarkeit gegenüber den Untertanen, so kommt es 
jetzt vor allem darauf an, daß eine gewisse Sicherheit dafür 
bestehen muß dafür, daß der Staat selber an die Rechtssätze sich 
?* Der Befreiungskampf gegenüber den alles beherrschenden privat- 
rechtlichen Anschauungen war vor allem auf dem Boden des Verwaltungs- 
rechtes zu führen (0. M., D. Verw. R.IS. 73). Für das Völkerrecht ist 
eine ähnliche Arbeit zu tun.
	        
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