Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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über verhalte. Da der Inhalt nach beiden Richtungen gleich ist, 
so greift alles ineinander zu einer wohlgegliederten "Ordnung. 
Vom Standpunkte eines jeden der beteiligten Staaten aus ist es 
eine Rechtsordnung. Denn alle diese Vorschriften sind von 
seiner Staatsgewalt als von ihr einzuhaltende und wahrzunehmende 
anerkannt und deshalb Rechtssätze, wie die des Strafrechts, Ver- 
waltungsrechts, Verfassungsrechts, und in gleicher Weise darf er 
voraussetzen, daß sie auch bei den anderen Staaten gelten; des- 
halb sind sie Rechtssätze für die ganze Staatengesellschaft. Jeder 
muß es sich als ein Unrecht anrechnen lassen, wenn er solchen 
Vorschriften zuwiderhandelt, und darf es in gleicher Weise dem 
andern gegenüber als ein Unrecht geltend machen, wenn er 
so tut. 
Dem inneren Aufbau nach ist der Völkerrechtssatz nicht bloß 
kein Erzeugnis eines über den Staaten stehenden Oberwillens, 
sondern auch kein gemeinsames Erzeugnis ihrer irgendwie ent- 
standenes Gemeinwillens, gemeinsamen Willens, übereinstimmen- 
den Willens, noch, um den Gegensatz voll zu betonen, ihrer zu 
diesem Erfolg vereinigten Einzelwillen. Jeder solche Rechtssatz 
ist innerlich kein einheitlicher Rechtssatz, sondern vielmehr ein 
Bündel zusammengefaßterRechtssätze glei- 
chen Inhalts, zu welchem jeder Staat den 
seinigen geliefert hat®. 
Natürlich will und kann ein jedes solches Stück nicht für 
sich allein bestehen; das gäbe kein Völkerrecht mehr. Es 
muß dafür gesorgt werden, daß sie beisammen bleiben. Ein 
2% BERGBOHM, Staatsverträge und Gesetze als Quellen des V. R. S. 89: 
„Diese letztere Autorität (die hinter dem Völkerrechtseätze schaffenden 
Staatsvertrag stehende) ist nämlich nie eine einzige, keine rechtliche 
Einheit, sondern bleibt immer nur ein Aggregat souveräner Einzel- 
willen, von denen jeder besondere, unabhängig von allen anderen, sein 
Territorium seinem Rechte unterworfen hält.“ Dazu FRICKERr, in Ztschft. 
f. Staatswiss. XXXIV S. 379 ff. — Die gegenseitige Unabhängigkeit betreffend 
wird noch ein Wort zu sagen sein. 
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