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schiedener Herkunft sind und danach auch so verschiedenen In-
halts sein können, verpflichtet doch die Bundesratszugehörigkeit
das Mitglied instruktionsgemäß nach den Weisungen seiner Re-
gierung, dagegen das Reichstagsmandat umgekehrt den Abgeord-
neten gemäß Art. 29 RV. zu stimmen ohne Bindung an Auf-
träge und Instruktionen, trifft jedenfalls für den Reichskanzler
nicht zu, denn er selbst ist ja derjenige, welcher in Uebereinstim-
mung mit den Weisungen des Königs von Preußen seine und die
übrigen preußischen Stimmen kraft seines Amtes als preußischer
Minister des Auswärtigen instruiert, wird also naturgemäß nie-
mals Instruktionen erteilen, die im Widerstreit mit seinen Pflichten
als Abgeordneter stehen. Auch wird man nicht behaupten können,
daß der Bundesrat dadurch, daß das eine, immerhin recht ge-
wichtige Mitglied, der Reichskanzler, Parlamentarier ist, sein
bürokratisches Aussehen verliert und parlamentarisiert wird. Da-
gegen wird bei einer Aufhebung des Art 9°, die Stellung des
Reichskanzlers zum Bundesrat dadurch in hohem Maße berührt,
daß ein parlamentarischer Reichskanzler als Abgeordneter den
Einflüssen seiner Partei in hohem Maße unterworfen und als
parlamentarischer Minister von dem Vertrauen der Mehrheit des
Reichstages in wichtigen Fragen abhängig ist, was alles beim
jetzigen konstitutionellen System nicht der Fall ist. Gegenüber
einer derartigen Stärkung des Einflusses des Reichstags auf den
Reichskanzler wird als Gegengewicht der Bundesrat auch seiner-
seits eine Stärkung seiner Position gegenüber dem Reichskanzler
mit vollem Recht verlangen können. Das läßt sich dadurch
erreichen, daß die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber
dem Bundesrat ausgebaut und größer wird, als sie es nach bis-
herigem Rechte war. Nach geltendem Recht ist der Reichskanzler
dem Bundesrat, abgesehen von der Rechnungslegung des Art. 72
RV., nur für die Regierungsakte verantwortlich, die er gemäß
Art. 17 RV, als kaiserlicher Reichsminister vornimmt°, für alle
5 Und auch das ist in der Verfassung nicht ausdrücklich ausgesprochen