Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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den Neutralisierungsplan auf das lebhafteste. Granville sprach 
sich dahin aus, daß man seine Verwirklichung in England mit 
großer Befriedigung aufnehmen würde: „Hostile engagements 
near China and Japan between the naval forces of two great 
European Powers would, without much probably advantage to 
either belligerent, produce effects permanently disadvantageous to 
European influence in those Countries“. Und Fish äußerte sich 
ähnlich: „It appeärs to the President that the hostilities between 
France and Germany if condueted in Chinese waters will operate 
on the minds of the Chinese to put in peril the lives of Europeans 
and Americans in that Empire“. Amerika machte den Vorschlag, 
die in den chinesischen und japanischen Gewässern zwischen den 
deutschen und französischen Schiffen tatsächlich stattfindende 
Waffenruhe in eine förmlich abzuschließende Suspension der Feind- 
seligkeiten und Fortsetzung des Zusammenwirkens der Flotten 
zum Schutz der europäischen und amerikanischen Interessen zu 
verwandeln. Indes Deutschland zustimmte, bestand eine der ersten 
Handlungen Jules Favres nach dem Sturz des Kaiserreichs in 
der Weigerung, die Neutralisierung der ostasiatischen Gewässer 
anzuerkennen, da bei dem Verhalten der deutschen Horden in 
Frankreich kein Grund vorläge, Deutschland nicht, wo immer 
möglich, den größten Schaden zuzufügen *! 
Daß man in Paris nicht bereit war, das Neutralisierungs- 
abkommen zu genehmigen, erklärt sich dadurch, daß Deutschland 
gegenüber der stärkeren französischen Flotte über keine Mittel 
verfügte, seine ausgedehnte Schiffahrt in den ostasiatischen Ge- 
wässern wirksam zu schützen ° und die feindliche Schiffahrt 
empfindlich zu treffen. Bekanntlich hatte Frankreich den Verzicht 
auf die Ausübung des Seebeuterrechts abgelehnt; es war dem 
* M. v. BRANDT, S. 21. F. PErELS, Das internationale öffentliche See- 
recht der Gegenwart. 2. Aufl. Berlin 1903. S. 160. 
5 M. v. BRANDT, Dreiunddreißig Jahre in Ost-Asien. Erinnerungen 
eines deutschen Diplomaten. Bd. III. Leipzig 1901. S. 327,
	        
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