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Literatur.
Bernatzik, Prof. Dr. E. Das österreichische Nationalitätenrecht. Wien
1917. Manzsche k. und k. Hof-, Verlags- und Universitätsbuchhand-
lung. Preis 3,50 Mark.
Keine systematische Darstellung, sondern eine Gesetzessammlung. Aber
ınit einem besonderen Charakter. Aus seiner Studienausgabe der öster-
reichischen Verfassungsgesetze (2. Auflage 1911) gibt Verfasser hier einen
geschlossenen Teil für sich heraus ($S. 879—1144). Lehrreich und wertvoll
sind seine mehrfach eingestreuten historischen Notizen, seine Nachweise
über den Einfluß der Nationalitäten auf die Bildung des Abgeordneten-
hauses und der Landtage. Praktisch am bedeutungsvollsten sind wohl die
wiedergegebenen Bestimmungen über die Geschäftssprache der Parlamente,
der staatlichen Verwaltung und der Rechtssprechung, über die Unterrichts-
sprache, agrarpolitische, vor allem Wahlrechtsfragen. Der erste Anhang
ist Böhmen, der zweite Tirol, der dritte Galizien gewidmet. Am Schlusse
fehlt auch die 1907 abgegebene „Rechtsverwahrung* einiger dalmatinischer
Abgeordneter nicht. Von den scheinbar unlösbaren Schwierigkeiten der
österreichischen Nationalitätenverhältnisse erhält man ein, durch Inhalt
und Vielseitigkeit bedeutendes Bild. Bei dieser Gelegenheit sei aber auch
hingewiesen auf die systematischen Werke von HERMANN VON HERRNRITT,
Nationalität und Recht; ADoLF FiscHHoF, Der österreichische Sprachenzwist,
und das andere Werk desselben Verfassers, Die Sprachenrechte in den
Staaten genischter Nationalität; WENZEL FRIND, Das sprachliche und das
sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern; JULIUS
GLASER, Zur Sprachenfrage in Oesterreich, und endlich LAun, Das Natio-
nalitätenrecht als internationales Problem, letzteres 1917. Beachtenswert
sind auch die Beiträge, die unter dem Namen „Länderautonomie. Verhand-
lungen der Wiener Juristischen Gesellschaft mit einem Vorwort von FRANZ
KLeEin“ jüngst erschienen sind.
Cöln. Professor Dr. Stier-Somlo.