Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Literatur. 
  
Bernatzik, Prof. Dr. E. Das österreichische Nationalitätenrecht. Wien 
1917. Manzsche k. und k. Hof-, Verlags- und Universitätsbuchhand- 
lung. Preis 3,50 Mark. 
Keine systematische Darstellung, sondern eine Gesetzessammlung. Aber 
ınit einem besonderen Charakter. Aus seiner Studienausgabe der öster- 
reichischen Verfassungsgesetze (2. Auflage 1911) gibt Verfasser hier einen 
geschlossenen Teil für sich heraus ($S. 879—1144). Lehrreich und wertvoll 
sind seine mehrfach eingestreuten historischen Notizen, seine Nachweise 
über den Einfluß der Nationalitäten auf die Bildung des Abgeordneten- 
hauses und der Landtage. Praktisch am bedeutungsvollsten sind wohl die 
wiedergegebenen Bestimmungen über die Geschäftssprache der Parlamente, 
der staatlichen Verwaltung und der Rechtssprechung, über die Unterrichts- 
sprache, agrarpolitische, vor allem Wahlrechtsfragen. Der erste Anhang 
ist Böhmen, der zweite Tirol, der dritte Galizien gewidmet. Am Schlusse 
fehlt auch die 1907 abgegebene „Rechtsverwahrung* einiger dalmatinischer 
Abgeordneter nicht. Von den scheinbar unlösbaren Schwierigkeiten der 
österreichischen Nationalitätenverhältnisse erhält man ein, durch Inhalt 
und Vielseitigkeit bedeutendes Bild. Bei dieser Gelegenheit sei aber auch 
hingewiesen auf die systematischen Werke von HERMANN VON HERRNRITT, 
Nationalität und Recht; ADoLF FiscHHoF, Der österreichische Sprachenzwist, 
und das andere Werk desselben Verfassers, Die Sprachenrechte in den 
Staaten genischter Nationalität; WENZEL FRIND, Das sprachliche und das 
sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern; JULIUS 
GLASER, Zur Sprachenfrage in Oesterreich, und endlich LAun, Das Natio- 
nalitätenrecht als internationales Problem, letzteres 1917. Beachtenswert 
sind auch die Beiträge, die unter dem Namen „Länderautonomie. Verhand- 
lungen der Wiener Juristischen Gesellschaft mit einem Vorwort von FRANZ 
KLeEin“ jüngst erschienen sind. 
Cöln. Professor Dr. Stier-Somlo.
	        
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