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und die Bayer. VGH. E. Bd. XI S. 325. A.M. z.B. O. MAYEr, Franz. VerwR.
S. 232, TmoMmA, Polizeibefehl S, 366, FLEINER S. 295, und neuerdings V.
GRASSMANN bei Seydel® II 8. 360. Das von der Begründung Gesagte müßte
dann auch von der Auflassung eines öffentlichen Weges gelten.
Nach Bemerkungen über den Gemeingebrauch an Öffentlichen Wegen
und seine Beschränkungen behandelt Verf. Inhalt und Träger der Wegebau-
last im allgemeinen und hernach ausführlich die wesentlich kompliziertere
Ortsstraßenbaupflicht, wobei näher einzugehen war auf die Frage der Auf-
lassung einer Staatsstraße durch den Staat, Ortstraversen, Umfang der den
Gemeinden obliegenden Pflicht und deren Erleichterung zu Lasten der An-
grenzer, endlich Baulinienzwang und Zwangsenteignung. Angaben über
Zuständigkeit und Verfahren in Wegerechtssachen beschließen den zweiten
Teil, in dem auch Gesetzesmaterial reichlich verwertet ist. — Unter den
am Ende vorgebrachten Wünschen verdient vor allem der nach Kodifika-
tion des Ortsstraßenrechts in den einzelnen Bundesstaaten Beachtung.
Würzburg. Denzler.
Hellwig, Dr. Albert, Rechtsquellen des öffentlichen Kine-
matographenrechts. Volksvereins-Verlag, G. m. b. H,, Mün-
chen-Gladbach 1913. 256 S. 5.— M.
Es ist eine systematische Zusammenstellung der wichtigsten deutschen
und fremden Gesetze und Gcsetzentwürfe, Ministerialerlasse und Polizei-
verordnungen, welche aus amtlichem Material gesammelt, mit Einleitung,
kurzen Erläuterungen und einem Sachregister versehen ist. Die Arbeit
stellt das 5. Heft der von der Lichtbildnerei G. m. b. H. in München-Glad-
bach herausgegebenen Lichtbühnen-Bibliothek dar.
Mit Rücksicht darauf, daß es sich um eine, zwar wertvolle aber doch
immerhin fast nur kompilatorische Zusammenstellung verschiedener ein-
schlägiger Vorschriften handelt, dürfte der Preis etwas zu hoch sein. Die
beiden nach Materien und Ländern und Orten geordneten Register er-
höhen die Brauchbarkeit des Buches wesentlich.
Die Art der Zusammenstellung ist übersichtlich und erleichtert die Ein-
arbeitung in die große Zahl der auf den Kino bezüglichen Bestimmungen.
Das Werk ermöglicht eine rasche und leichte Uebersicht über den Stand
der vorhandenen Kinogesetzgebung. In einer Einleitung sind die Grund-
züge des Öffentlichen Kinematographenrechts und die kinematographen-
rechtlichen Reformfragen sehr übersichtlich besprochen. Man merkt, daß
der Verfasser ein Kenner der ganzen Materie ist. Diese Zusammenstellung der
Rechtsquellen des öffentlichen Kinematographenrechts wird sich für Theorie
und Praxis, für jeden, der sich mit der Kinofrage beschäftigen muß, seı es
als Beamter, Parlamentarier oder Kinoreformer, besonders aber für Polizei-
und Gemeindebehörden als ein ganz unentbehrliches Hilfsbuch erweisen.
— Bisher fehlte eine Zusammenstellung der überall zerstreuten Gesetze und
Verordnungen.
Schwandorf. Rechtsanwalt Hermann.