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Mez, Dr. Arthur, Das Rechtder amerikanischen Aktien-
gesellschaften, (stock-corporations) I. Teil. Marburg i. H. 1913.
N. G. Elwertsche Verlagsbuchhandlung. 147 8.
Diese Schrift stellt das 20. Heft der von Professor Dr. ERNST HEYMANN
herausgegebenen Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht
dar. In diesem ersten Teile ist im wesentlichen die Entstehung der ame-
rikanischen stock-corporation und der Umfang ibrer Rechts- und Handlungs-
fähigkeit einer Betrachtung unterzogen worden. Aufgabe einer späteren
Erörterung soll es sein, die Rechtsnatur der Aktie, die Rechtsverhältnisse
der Aktionäre, ferner die Verfassung und Geschäftsführung der Gesellschaft,
die Abänderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesell-
schaft im einzelnen zu erörtern. — Das bisher erschienene erste Heft zer-
fällt in folgende Abschnitte: Einleitung. Einteilung und Begriff der Kor-
poralion. Die Entstehung der stock-corporations. Folgen mangelhafter
Gründung. Fähigkeiten der Körperschaften. Nachwort.
Es isteine sehr gründliche, in klarer, leicht faßlicher Sprache geschrie-
bene Abhandlung. Der Unterschied zwischen den Aktiengesellschaften des
deutschen Rechts und den stock-corporations des amerikanischen Rechts
wird deutlich vorgetragen. Jeder, der sich mit amerikanischem Handels-
rechte zu befassen hat, wird diese populäre Arbeit nur begrüßen und nicht
ohne reichen Nutzen aus der Hand legen.
Ein Literaturverzeichnis und ein Verzeichnis der für die amerikanischen
Einzelstaaten und Territorien gebrauchten Abkürzungen ist dem Werke
vorausgeschickt; durch letzteres wird die Brauchbarkeit erhöht, Ein
alphabetisches Inhaltsverzeichnis fehlt, doch soll dies vermutlich am Schluß
des zweiten Teiles folgen.
Die Arbeit ist interessant und fesselnd, auch für denjenigen, der sich
sonst nicht mit amerikanischem Rechte zu beschäftigen hat.
Schwandorf. Rechtsanwalt Hermann.
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Loh, Dr. jur. Philipp. Zur Reform des Reichserbrechts. Edic-
tum unde res publica. Berlin 1913. Verlag von Hermann Bahr,
16 Seiten. 60 Pfennige.
Der Verfasser, hinter dessen Pseudonym sich ein bekannter Berliner
Jurist verbergen soll, behandelt zwei Hauptfragen: 1. Die Beseitigung des
gesetzlichen Erbrechts der entfernten Verwandten und 2. die Berufung des
Staats neben den nahen Verwandten. Also zwei Beschränkungen des Ver-
wandtenerbrechts,
Verfasser wollte, wie er selbst am Schlusse sagt, den groben Irrtum
im römischen Recht zur Ehrenrettung Tribonians berichtigen und den
seiner Ansicht nach wirklichen Rechtsgrund der sog. „Erbschaftssteuer“
zur Erörterung bringen.
Im ersten Teile erörtert der Verfasser zunächst den Standpunkt des