Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Mez, Dr. Arthur, Das Rechtder amerikanischen Aktien- 
gesellschaften, (stock-corporations) I. Teil. Marburg i. H. 1913. 
N. G. Elwertsche Verlagsbuchhandlung. 147 8. 
Diese Schrift stellt das 20. Heft der von Professor Dr. ERNST HEYMANN 
herausgegebenen Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht 
dar. In diesem ersten Teile ist im wesentlichen die Entstehung der ame- 
rikanischen stock-corporation und der Umfang ibrer Rechts- und Handlungs- 
fähigkeit einer Betrachtung unterzogen worden. Aufgabe einer späteren 
Erörterung soll es sein, die Rechtsnatur der Aktie, die Rechtsverhältnisse 
der Aktionäre, ferner die Verfassung und Geschäftsführung der Gesellschaft, 
die Abänderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesell- 
schaft im einzelnen zu erörtern. — Das bisher erschienene erste Heft zer- 
fällt in folgende Abschnitte: Einleitung. Einteilung und Begriff der Kor- 
poralion. Die Entstehung der stock-corporations. Folgen mangelhafter 
Gründung. Fähigkeiten der Körperschaften. Nachwort. 
Es isteine sehr gründliche, in klarer, leicht faßlicher Sprache geschrie- 
bene Abhandlung. Der Unterschied zwischen den Aktiengesellschaften des 
deutschen Rechts und den stock-corporations des amerikanischen Rechts 
wird deutlich vorgetragen. Jeder, der sich mit amerikanischem Handels- 
rechte zu befassen hat, wird diese populäre Arbeit nur begrüßen und nicht 
ohne reichen Nutzen aus der Hand legen. 
Ein Literaturverzeichnis und ein Verzeichnis der für die amerikanischen 
Einzelstaaten und Territorien gebrauchten Abkürzungen ist dem Werke 
vorausgeschickt; durch letzteres wird die Brauchbarkeit erhöht, Ein 
alphabetisches Inhaltsverzeichnis fehlt, doch soll dies vermutlich am Schluß 
des zweiten Teiles folgen. 
Die Arbeit ist interessant und fesselnd, auch für denjenigen, der sich 
sonst nicht mit amerikanischem Rechte zu beschäftigen hat. 
Schwandorf. Rechtsanwalt Hermann. 
  
— 
Loh, Dr. jur. Philipp. Zur Reform des Reichserbrechts. Edic- 
tum unde res publica. Berlin 1913. Verlag von Hermann Bahr, 
16 Seiten. 60 Pfennige. 
Der Verfasser, hinter dessen Pseudonym sich ein bekannter Berliner 
Jurist verbergen soll, behandelt zwei Hauptfragen: 1. Die Beseitigung des 
gesetzlichen Erbrechts der entfernten Verwandten und 2. die Berufung des 
Staats neben den nahen Verwandten. Also zwei Beschränkungen des Ver- 
wandtenerbrechts, 
Verfasser wollte, wie er selbst am Schlusse sagt, den groben Irrtum 
im römischen Recht zur Ehrenrettung Tribonians berichtigen und den 
seiner Ansicht nach wirklichen Rechtsgrund der sog. „Erbschaftssteuer“ 
zur Erörterung bringen. 
Im ersten Teile erörtert der Verfasser zunächst den Standpunkt des
	        
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