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Vorschläge WAcHs gehen dahin, den französischen Modus der Zustellungen
und Ladungen durch die Partei selbst aufzuheben und durch den Offizial-
betrieb zu ersetzen, dem Gerichte auch außerterminlich gewisse Verpflich-
tungen in der Leitung des vorbereitenden Schriftenwechsels zuzuweisen und
die prozeßleitende Gewalt, die Souveränität des Gerichtes, gegenüber Ver-
schleppungstendenzen der Parteien und Anwälte wesentlich zu stärken.
Zum Schlusse bemerkt WachH, daß damit die Anregungen zu Reformen
namentlich was das Rechtsmittelsystem betreffe, nicht erschöpft seien;
allein diese und andere träten gegen die erörterten Fragen völlig zurück.
Ohne Zweifel werden die Vorschläge, Anregungen und kritischen Ausfüh-
rungen WaAcHs bei Revision der deutschen Zivilprozeßordnung eine große
Rolle spielen.
A. Affolter, Bundesrichter in Lausanne.
Dr. HB. Joachim und Dr. A. Bonn, Grundriß des deutschen
Aerzterechtes, Jena, Verlag von Gustav Fischer 1914.
Unter vorstehendem Titel wird dem deutschen Arzte ein kompendiöses
und handliches Nachschlagebuch gebracht, welches ihm Aufschluß geben
soll über so manches, was auf der Universität nicht gelehrt wird und doch
in der Praxis sehr notwendig gebraucht wird. Ein eigentliches Recht für
Aerzte gibt es ja, abgesehen von einigen ganz konkreten Fällen, nicht,
allein die Beziehungen der ärztlichen Praxis zu einer großen Anzahl von
Gesetzesvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen sind derartig enge, daß
ein solches Buch ein dringendes Bedürfnis ist. Dieses Bedürfnis besteht
nicht nur für den jungen Arzt, der in allen geschäftlichen Fragen noch
ungewandt ist, sondern auch für den älteren Kollegen, der noch nicht mit
der Reichsversicherungsordnung gewissermaßen aufgewachsen ist und sich
in vielen zweifelhaften Fragen Rates erholen muß. Es sind die einschlä-
gigen Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Bundesstaaten in voll-
ständiger Weise zusammengestellt, ohne daß durch allzu breite Darstellung
die Uebersichtlichkeit des Buches leiden würde. Einer neuen Auflage
könnten außer der preußischen Gebührenordnung, vielleicht auch noch die
der andern größeren Bundesstaaten angegliedert werden.
Würzburg, November 1914. Hofrat Dr. Seißer.
Dr. jur. Hans Carl Nipperdey, Grenzlinien der Erpressung
duroh Drohung unter besonder Berücksichtigung
dermodernen Arbeitskämpfe. Weimar, Hermann Böhlaus
Nachfolger. 1917.
Der Verfasser hat reoht daran getan, seine Ienaer Dissertation durch die
Buchform einem größeren Fach- und Laienkreise zugänglich zu machen; denn
der $ 253 RStGB. hat seit 45 Jahren ununterbrochen die Theoretiker und Prak-
tiker beschäftigt, und er wird sicherlich bei der Revision des RStGB. und den