Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

besondere Aufmerksamkeit. Von einem unserer besten Kenner der Materie 
geschrieben, gerichtet an die, bei uns leider in so großer Zahl vorhandenen 
(zwar poltisch Interessierten, aber in den großen politischen Problemen, wie 
vor allem in ihren rechtlich-theoretischen Grundlagen) Unerfahrenen, sollte 
das meisterhaft geschriebene Buch in keiner Bibliothek fehlen. Selbst dem 
mit den einschlägigen Gebieten Vertrauten — nicht zuletzt wegen der Nach- 
weisungen — ein brauchbares Handbuch und vor allem eine Fundgrube für 
Fragen der unmittelbarsten, wie der entfernteren Zukunft (in ersterer Hinsicht 
eine Vertiefung, in letzterer eine Erweiterung des von STIER-SOMLO in seinem 
Buche Politik !) niedergelegten Stoffes) vermag das Werk auf seinen 363 Seiten 
dem Laien bis zu gewissem Grade die so oft in jüngster Zeit geforderte ‚„‚Hoch- 
schule für Politik‘‘ zu ersetzen und, mehr als diese jene praktisch jemals 
erreichen kann, den in der Einleitung ausgesprochenen Zwecken gerecht zu 
werden, nämlich der so dringend nötigen ‚‚Politisierung der deutschen Nation 
in allen ihren Teilen.“ Es ist eine Unmöglichkeit, im Rahmen einer Buch. 
besprechung den gesamten Inhalt der vielseitigen Darstellung auch nur einiger- 
maßen wiederzugeben; noch weniger kann zu der Gesamtheit der erörterten 
Probleme Stellung genommen werden: Solche Ziele würden die Abfassung 
eines dicken Buches notwendig machen. Nur ein orientierender Ueberblick 
erscheint hier möglich. 
Ausgehend von der — jüngst bekanntlich auch vom Fürsten Bülow auf- 
gestellten — Forderung einer Politisierung des gesamten deutschen Volkes, 
einer um so berechtigteren Forderung, je mehr uns das Fehlen einer wirklichen 
politischen Durchbildung (Firnis ist überall eher verderblich) vor und in 
dem Kriege geschadet hat (vg). zutreffend, wenn auch nicht unzweideutig, 
S. 9—11) erörtert St.-S. im ersten Abschnitte (8. 9—22) den Begriff Politik. 
Eine Erörterung, bei der man freilich (auch für Laienleser!) eine etwas ein- 
gehendere Darstellung, vor allem des bekannten status causae et controversiae 
jenes Begriffes, gewünscht hätte, dessen Vorhandensein der Verfasser 
(S. 12 oben) nur eben streift ? ?. Gerade hier könnte in einem an die Allge- 
meinheit adressierten Buche aus ‚politischen‘ Gründen ein „Etwas mehr“ 
von Nutzen sein. 
Der zweite Abschnitt (8. 23 ff.) „von den Gegenständen der inneren Poli- 
tik‘‘ führt bereits in medias res. Ausgehend von der bekannten Dreiteilung 
staatlicher Funktionen werden nacheinander Richteramt und Politik, Straf- 
ı 3. Aufl. 1916. Leipzig. Quelle, Meyer. 
2 Vgl. hierher auch die vorzügliche Schrift FLEINERs, Politik als Wissen- 
schaft. Zürich, O. Füssli. 1916. S. 4. 
3 Ueberhaupt wäre eine stärkere Fundierung in der Richtung der Ueber- 
nahme, der theoretisch-historischen Erörterung aus seinem Buche „Politik“ 
sehr erwünscht.
	        
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