Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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nichtigen, aber durch Albions Kanonen und Bajonette geschützten Akt zum 
Vasallenstaat Englands unter einen Schatten von einem Herrsoher herabge- 
drückt ist, kann ein Werk, das sich mit der völkerrechtlichen Stellung des 
Pharaonenreiches beschäftigt, zunächst nur historisches Interesse beanspruchen. 
So werden denn die eingehenden geschichtlichen Ausführungen auf Seite 1—71 
in erster Linie Beachtung finden, und das um so mehr, als sie zum ersten Mal 
das gesamte Tatsachenmaterial lückenlos zur Darstellung bringen. Der wich- 
tigste Teil des ganzen Werkes aber ist unzweifelhaft der von umfassendster 
Kenntnis der gesamten einschlägigen außerdeutschen Literatur Sohritt für 
Schritt (in einer deutschen Dissertation ja leider etwas Ungewohntes) 
Beweis ablegende dogmatische Teil. In ihm nimmt der Verfasser in wohl- 
begründeten und sorgfältig durchdachten Ausführungen Stellung zu der 
nachgerade zum Tummelplatz juristischer Spitzfindigkeiten gewordenen 
Streitfrage der Rechtsnatur Aegyptens (wohlgemerkt: vor der „offiziellen“ 
Protektoratserklärung Englands!). Hier gelangt MAYER ebensosehr zu einer 
Ablehnung der Provinz-Theorie wie der Theorie von der Halbsouveränität. Und 
wenn er auch — mit Recht — die Theorie oder vielmehr die Begründung 
der Theorie DUNGERNs ablehnt, der aus Aegypten einen Staat konstruiert 
hat, so gelangt er doch an der Hand der allerneuesten Tatsachen 
aus der Zeit vor dem Weltkriege zu dem doppelten Ergebnis: Aegypten 
war vor Beginn des Weltkrieges nicht mehr Glied des türkischen Reiches, 
sondern rechtlich souveräner Staat unter faktischem englischem Protektorat, 
ein Ergebnis, dessen ersten Teil ich freilich um so weniger anzuerkennen ver- 
mag, als der Verfasser selbst als These 5 (S. 157) die Tributpflicht gegenüber 
Konstantinopel anerkennt. Für mich bleibt es unwiderlegbar, daß Aegypten 
bis zum Herbst 1914 halbsouveräner Staat geblieben war. Diese abweichende 
Auffassung hindert mich natürlich nicht, die Arbeit von MAYERs als die 
beste zur Zeit vorhandene — in ihrem Wert erheblich höher als die gleichzeitig 
erschienene von WINTER stehende — Bearbeitung des (heute noch immer 
tatsächlich wie rechtlich eine Crux darstellenden) Problems Aegyptens zu 
bezeichnen. Strupp. 
Büchi, Die Geschichte der panamerikanischen Bewe 
gung mit besonderer Berücksichtigung ihrer 
völkerrechtlichen Bedeutung. Völkerrechtliche Mono- 
graphien, hrsg. von SCHÜCKING und WEHBERG, Heft 2. J. U. Kerns 
Verlag. Breslau 1914. 
Wohl in keinem Augenblick darf ein Buch wie das vorliegende auf ein 
stärkeres aktuelles Interesse rechnen, als in dem, da Nordamerika in den 
Krieg gegen uns eingetreten ist und, seiner Weisung folgend, die Mehrzahl 
der Staaten Mittel- und Südamerikas aus ihrer bisher geübten Neutralität
	        
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