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da sie die feindliche Schiffahrt zum Zweck der Verteidigung beschränkt, so
kann sie nur geduldet werden, wenn sie diesen Zweck wirklich erreicht, also
die Kriegsschiffe der Gegner wirksam abhalten kann.
Die gleichen Gedanken werden auf die Kanäle von Suez und Panama
übertragen. Andere kommen nicht in Betracht.
LAun formuliert endlich seine Ideen in einem Projekt von 25 Artikeln.
Ich kann das Buch mit sehr wenig Worten charakterisieren. Es ist ein
Musterbeispiel dafür, wie ein völkerrechtliches Projekt ausgearbeitet weıden
soll. Die Uebersichtlichkeit, mit welcher zuerst die bestehenden Lehren darge-
stellt, die zwingende Logik und der Blick für das praktisch mögliche, mit dem
die eigenen Vorschläge entwickelt sind, verraten die Hand des Meisters. Welch
wertvolle Kraft liegt hier bereit, um bald an dem Wiederaufbau des Völker-
reehts mitzuhelfen.
Redslob.
Walther Schücking, Internationale Rechtsgarantien. Aus-
bau und Sicherung der zwischenstaatlichen Beziehungen. Hamburg bei
Broschek & Co. 1918. 135 Seiten. Mk. 3.—.
In seinem Buch ‚Die Völkerrechtliche Lehre des Weltkriegs‘, einem histo-
rischen, das heißt objektiven Werk im vollen Sinn des Wortes, hat der Mar-
burger Gelehrte die tiefen Schäden der europäischen Organisation vor dem
Weltkrieg aufgedeckt. In der neuen uns vorliegenden Schrift stellt er nun
sein Programm von Reformen auf, welche das Völkerleben mit sicheren Bürg-
schaften des Rechts umgeben sollen. Die Schrift will die großen Ideale popu-
larisieren, die sich heute immer machtvoller Bahn brechen. Sie erfüllt diesen
Zweck vollkommen. Denn sie vereinigt in kurzer aber sehr klarer Darstellung
die Hauptpunkte, auf welche die Entwicklung geht. Manche der vertretenen
Ideen sind schon Gemeingut der heutigen Wissenschaft. Andere sind von
dem Verfasser selbst erarbeitet und in hohem Grade interessant. Die äußere
Form des Buches ist die, daß Leitsätze im Stil gesetzgeberischer Maximen
aufgestellt und dann erläutert werden.
Ich stelle in der Folge die wichtigsten dieser Leitsätze zusammen:
I. Der Ausbau der internationalen Justizorganisatiin. Die Haager
Friedenskonferenz soll periodisch zusammentreten und ein ständiges Organ
erhalten, welches ihre Arbeiten vorbereitet. Daneben sollen im Haag folgende
neue Behörden geschaffen werden:
1. Ein fertig dastehender Gerichtshof (cour de justice arbitrale) mit
verschiedenen Kammern. Dieser wird zuständig sein für alle gerichtsfähigen
Staatenstreitigkeiten, aber auch für gewisse privatrechtliche Kontroversen,
nämlich solche, die aus dem gemeinsamen Wechsel- und Scheckrecht, aus dem
gemeinsamen Handelsrecht und Seerecht, sowie aus dem internationalen