Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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oder Berufsumbildung und Arbeitsvermittlung zu treten haben. Die Vor- 
schläge des Verfassers sind auf Grund langjähriger Erfahrungen im Dienste 
der berufsgenossenschaftlichen Verwaltung gemacht und sollten nicht un- 
beachtet bleiben. 
Rechtsanwalt Hermann Weck, Kriegsschäden und Kriegsschaden- 
ersatz. Charlottenburg 1916. Ostlandverlag G. m. H. 
Es wird große Schwierigkeiten bereiten, den durch den Krieg verur- 
sachten Schaden abzuschätzen und möglichst weitgehend zu entschädigen. 
Verf. wollte einen Ueberblick geben über den bisherigen Rechtszustand und 
über die künftige Behandlung der Kriegsschäden. Seine statistischen An- 
gaben und seine Schätzungsversuche verdienen Beachtung, auch die Ueber- 
sicht über Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Wichtige Rechts- 
vorschriften sind abgedruckt. ' 
Ob und wieweit der Kriegsschaden der Deutschen im verbündeten und 
neutralen Ausland ersetzt werden kann, darüber werden die Ansichten aus- 
einandergehen, desgleichen, ob man auch die ehemaligen Deutschen berück- 
sichtigen wird, welche die Reichsangehörigkeit bewußt aufgegeben haben, 
weil sie sich von dem Erwerb einer neuen Stautsangehörigkeit für die Er- 
reichung ihrer Ziele mehr versprachen, im Frieden auch hinreichenden Vor- 
teil davon gehabt haben. Ebenso die Staatlosen, welche die Reichsange- 
hörigkeit durch Nichteintragung in die Konsulatsmatrikel verloren und eine 
neue Staatsangehörigkeit nicht erworben haben. Was Verf. (S. 39 ff.) zur 
Entschuldigung dieser ehemaligen Deutschen sagt, klingt wenig überzeugend, 
und es ist anzunehmen, daß sich auch nach dem Kriege die Behörden auf 
den Standpunkt stellen: wer seine Entlassung aus dem Reichsverbande ge- 
nommen hat, um sich seiner Dienstpflicht zu entziehen, hat keine Ansprüche 
an das Reich zu stellen. Bei der Kriegsentschädigung werden sie nicht be- 
rücksichtigt werden, aber es findet sich vielleicht nach dem Kriege ein Weg 
die Ausländer und Staatlosen deutscher Abstammung die Reichsangehörig- 
keit wieder erlangen zu lassen. 
Dr. Otto Most, Bürgermeister der Stadt Sterkrade, Zur Wirtschafts- 
und Sozialstatistik der höheren Beamten in Preu- 
: ßen. München und Leipzig 1916, Verlag von Duncker u. Humblot. 
Ein beachtenswerter Beitrag zur Verwaltungspolitik. Unter vorwie- 
gender Berücksichtigung des Regierungsbezirkes Düsseldorf wird ein Ueber- 
blick über die Gehaltsverhältnisse und die Lebensbedingungen unmittel- 
barer Staats- und Kommunalbeamter gegeben und der Regierung zur Be- 
achtung empfohlen. Eine Aenderung in der Besoldung der Beamten dürfte 
sich nach dem Kriege kaum umgehen lassen, wenn man nicht auf zahl- 
reiche für den öffentlichen Verwaltungsdienst geeignete Personen zugunsten 
der Privatverwaltung verzichten will. 
—. 
 
	        
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