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zu dem von PLENnGE-Münster gemachten Vorschlage (vgl. darüber bei
WEBER $. 40) ist die Organisation die denkbar einfachste. Neben den Ver-
waltungsausschuß (Mitglieder der rechts- und staatswissenschaftlichen Fa-
kultät) tritt ein Beirat von 27 Mitgliedern (10 Herren der Wirtschafts-
praxis), 7 der höheren Staats- oder Kommunalverwaltung, 4 praktische
Juristen und 5 Professoren). Die Aufbringung der Mittel ist gesichert,
und zwar erfolgt sie nicht durch eine bestimmte Interessentengruppe, son-
dern unter Beteiligung der Provinzialverwaltung und des Magistrats der
Stadt Breslau durch die verschiedensten Interessenten der Provinz, so daß
es ausgeschlossen ist, daß das Unternehmen in Abhängigkeit gerät und zur
Vertretung einer bestimmten Richtung veranlaßt werden könnte.
Wenn hier bereits vor dem Kriege der Plan gefaßt wurde, mehr als
es bisher im Unterricht geschehen, auf den Zusammenhang von Verwaltung
und Wirtschaft hinzuweisen, so bedeutet dies noch keine Rückkehr zur
Verwaltungslehre, sondern es handelt sich lediglich darum, Recht und
Wirtschaft einzelner Verwaltungsgebiete so eingehend zu erörtern, wie es
in den Vorlesungen über Verwaltungsrecht und Volkswirtschaftspolitik
nicht geschehen kann. Zunächst sollen in erster Linie die Verhältnisse der
Provinz Schlesien berücksichtigt werden, später auch die Rußlands, Polens,
Oesterreichs und Ungarns. Die Fachkurse, wie sie in Breslau geplant wer-
den, können in ähnlicher Form auch an anderen Hochschulen errichtet
werden.
Ratschläge für die Berufswahl im Rechts-, Wirtschafts- und
Verwaltungsleben. Herausgegeben von der Rechts- und Staats-
wissenschaftlichen Fakultät der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-
Universität. Tübingen 1916. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
Diese Ratschläge sind zunächst für kriegsbeschädigte Offiziere zusam-
mengestellt, kommen aber allen denen zugute, die sich dem Studium der
Rechts- und Staatswissenschaften zuwenden wollen. Sie können und wollen
nicht alle in den Dienst der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung
eintreten, und deshalb wax es erwünscht, daß einmal der Versuch gemacht
wurde, denen, die sich einem freien Berufe zuwenden wollen, zu zeigen,
was sich erreichen läßt. Für die Universitäten ergibt sich die Notwendig-
keit, dem Studium dieser Leute ein größeres Interesse zuzuwenden, als dies
bisher geschehen. Der Unterricht in den Rechtswissenschaften darf nicht
nur auf die eingestellt werden, die sich für die Staatsprüfungen vorbereiten
wollen. Es ist wichtig, daß sich die Hörer der rechtswissenschaftlichen
Fakultäten auch schon auf der Universität mit den Vorbedingungen für
den privaten Dienst vertraut machen können. Fragt man jemanden, der
nicht auf das Staatsexamen, sondern nur auf das Doktorexamen hinarbeitet,
was er später zu tun gedenke, so bekommt man vielfach die Antwort: ich
gehe zur Bank, zur Versicherung, zur Handelskammer, zur Stadtverwaltung