Ueberlieferung und Neubildung im englischen
Staatswesen, 1912‘,
Von
A. MENDELSSOHN BARTHOLDY.
I.
Parlamentsregierung und Zweiparteien-
system.
Zu den vielen Büchern politischer Lebensläufe, die England
besitzt, sind in den letzten Jahren zwei neue gekommen, beide
von bedeutenden Staatsmännern verfaßt und großen Helden der
politischen Gesehichte gewidmet, aber sonst in allem so grund-
verschieden von einander, daß sie als Schulbeispiel für die beiden
entgegengesetzten Arten der geschichtlichen Darstellung, ja tiber-
1 Von fünf Vorträgen, die ich im Februar und März 1913 im Freien
deutschen Hochstift zu Frankfurt „über englische Staats- und Gerichtsver-
fassung“ gehalten habe, kommen zwei hier zu unverändertem Abdruck im
Text; die Anmerkungen sind jetzt hinzugefügt. Vielleicht kann diese Art
der Veröffentlichung, die unter gewöhnlichen Umständen kaum zu recht-
fertigen wäre, heute als ein Beitrag zur Lösung der Frage gelten, wel-
chen Einfluß der Krieg auf unsere staatsrechtlichen Vorstellungen gehabt
hat, ob er, wie viele glauben, auch durch die wissenschaftliche Rechnung,
wenigstens in ihren ausländischen Posten, überall einen dicken Strich ge-
zogen hat, oder ob wir da weiter arbeiten können, wo wir in der Rechts-
vergleichung vor dem Krieg standen. — Ein kurzer Bericht über den In-
halt der Vorträge ist im Jahrbuch des Freien deutschen Hochstifts 1913
S. 94 fgde. erschienen,