Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

Ueberlieferung und Neubildung im englischen 
Staatswesen, 1912‘, 
Von 
A. MENDELSSOHN BARTHOLDY. 
I. 
Parlamentsregierung und Zweiparteien- 
system. 
Zu den vielen Büchern politischer Lebensläufe, die England 
besitzt, sind in den letzten Jahren zwei neue gekommen, beide 
von bedeutenden Staatsmännern verfaßt und großen Helden der 
politischen Gesehichte gewidmet, aber sonst in allem so grund- 
verschieden von einander, daß sie als Schulbeispiel für die beiden 
entgegengesetzten Arten der geschichtlichen Darstellung, ja tiber- 
1 Von fünf Vorträgen, die ich im Februar und März 1913 im Freien 
deutschen Hochstift zu Frankfurt „über englische Staats- und Gerichtsver- 
fassung“ gehalten habe, kommen zwei hier zu unverändertem Abdruck im 
Text; die Anmerkungen sind jetzt hinzugefügt. Vielleicht kann diese Art 
der Veröffentlichung, die unter gewöhnlichen Umständen kaum zu recht- 
fertigen wäre, heute als ein Beitrag zur Lösung der Frage gelten, wel- 
chen Einfluß der Krieg auf unsere staatsrechtlichen Vorstellungen gehabt 
hat, ob er, wie viele glauben, auch durch die wissenschaftliche Rechnung, 
wenigstens in ihren ausländischen Posten, überall einen dicken Strich ge- 
zogen hat, oder ob wir da weiter arbeiten können, wo wir in der Rechts- 
vergleichung vor dem Krieg standen. — Ein kurzer Bericht über den In- 
halt der Vorträge ist im Jahrbuch des Freien deutschen Hochstifts 1913 
S. 94 fgde. erschienen,
	        
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