Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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schwach der Staatsbau ist, daß er unter dem Sturme zittert und 
hier und da schon bricht, sondern wir müssen zuerst sehen wie 
stark der Sturm ist, wie ungeheuer leidenschaftlich er die einzel- 
nen Menschen ergreift und gegeneinanderwirft; und dann sagen 
wir: wie ist es möglich, daß ein so alter Bau, der eigentlich nur 
noch auf zwei gegeneinander gestemmten Balken ruht, sich gegen 
solche Elementargewalten halten kann? 
Wir werden dann sagen: alt muß der Bau sein; solche 
Architekten haben wir heute nicht, und nur die Zeit macht Holz 
so eisenhart. 
Die Geschichte muß uns also helfen. Aber ich fürchte, sie 
sagt uns wohl vom Alter des Zweiparteiensystems; von den 
Menschen und Naturkräften, die es geschaffen haben, hören 
wir wenig. 
Das Alter: zweihundertfünfzig Jahre mindestens, oder, da 
Jahreszahlen so wenig sagen: zwei volle Menschenalter mehr als 
die Kabinettsregierung, und noch zwei Generationen mehr als das 
Repräsentativsystem und die parlamentarische Regierungsform, 
und fast zweihundert Jahre älter als das erste wirkliche Wahl- 
recht in England. Manche sagen es von dem wunderlichen langen 
Parlament, das, von CARL Il. am 3. November 1640 einberufen, 
zwanzig Jahre saß, das CROMWELLsche Gewaltreich überdauerte 
und schließlich an seinem eigenen Alter und seiner Verdorben- 
heit starb, als es sich gerade von Gesetzeswegen das ewige Leben 
geben wollte: dieses Parlament habe zuerst den rechten Partei- 
geist unter den Abgeordneten gezeigt. Aber das sind doch nur 
Ansätze; die Mehrheit sitzt zwischen zwei Stühlen; sie |kämpft 
für Parlamentsrecht gegen Königswillkür, die sich in launischen 
Auflösungen und Verfolgungen unabhängiger Sprecher, im Regieren 
ohne Parlament, nur mit dem Rat, geäußert hatte; zugleich 
aber muß die presbyterianische Mehrheit des Unterhauses sich 
gegen die Independents, die Armeepartei der CROMWELLschen 
Leute, wehren. Deshalb gehen auch die Mehrheiten hin und
	        
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