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ein sehr wichtiger, über den das Gesetz nichts sagt und von dem
auch in den Debatten nicht die Rede war, und ein anderer, in
der Verfassung sich recht groß geberdender, der aber kaum jemals
in Wirklichkeit sich wird sehen lassen.
Der erste: Zur Wählerschaft des neuen irischen Staats gehören
nicht nur die Irländer, die Eingeborenen, die Eingesessenen, die
irisch Sprechenden, die Kelten. Eine eigene irische Staatsange-
hörigkeit, von der britischen unterschieden, gibt es nicht. Dem
irischen Parlament ist ausdrücklich die Gesetzgebungsgewalt über
Indigenat und Fremdenrecht, über Erwerb und Verlust der Staats-
angehörigkeit entzogen (s. 2°). Die Wähler zum irischen Unter-
haus, und nach der neugeformten Vorlage auch die zum irischen
Senat sind dieselben, die jetzt und in Zukunft die irischen Abge-
ordneten zum Westminster-Parlament zu wählen haben (s. 9°).
Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Home Rule-Bill kann zwar
das irische Parlament sein eigenes Wahlrecht, nıcht nur das Ver-
fahren, die Wahlkreiseinteilung und die Verteilung der Abge-
ordneten auf die Kreise, sondern auch das aktive Wahlrecht
ändern, und keine Verfassungsbestimmung würde dem entgegen-
stehen, daß ein irisches Parlament verfügte, nur geborene Iren
und etwa die Kinder der nach Amerika Ausgewanderten dürften
zum irischen Unterhaus wählen. Aber wahrscheinlich ist das
nicht und dem Geist der Verfassung liefe es zuwider; läßt sie doch
das passive Wahlrecht durch besondere Vorschrift, die nicht vom
irischen Parlament geändert werden kann, auch für den irischen
Senat und das irische Unterhaus allen denen zukommen, die es
für das englische Haus der Gemeinen besitzen und dazu jedem
Pair „whether of the United Kingdom, Great Britain, England,
to leave to an Imperial Parliament the power of dealing with all
questions affecting the Imperial Crown and Government, legislation regar-
ding the Colonies and other dependencies of the Crown, the relations
of the United Empire with foreign States, and all matters appertaining
to the defence and the stability of the empire at large.