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Bau- und Straßenwesen, die Gerichte und so fort. Diese Kosten,
die England bisher getragen hat, und die ihm eigentlich nun
abgenommen werden müßten, will es auch künftig tragen, s o
wieessiejetztträgt,nichthöher — Daß trotz
der allgemeinen Erfahrung, die überall ein Steigen dieser Ver-
waltungskosten zeigt, Irland damit zufrieden isi,
das erklärt sich zum großen Teil daraus, daß man den jetzigen
hohen Stand der Verwaltungskosten der Fremdherrschaft zuschreibt.
Die Iren behaupten, durch eigene Verwaltung sehr große Erspar-
nisse machen zu können. — Der zweite Teil der transferred sum
ist ebenfalls festgesetzt, ein freier Zusehuß, den England
dem neuen Wesen in die Wiege legt: Drei Jahre lang 500000
Pfund, dann sechs Jahre lang immer um 50 000 Pfund weniger
und darauf 200000 Pfund jährlich in alle Ewigkeit. — Der dritte
Teil der transferred sum dagegen ist noch gar nicht bestimmbar
und von Natur schwankend: Die Erträge aller neuen
Steuern, die Irland sich selbst auferlegt, und die Erträge der
Zusehläge zu den Reichssteuern, die das irische
Parlament für Irland beschließt, werden auf jene beiden festen
Zuschüsse geschlagen. Irland kann also durch eine Steigerung
seiner wirtschaftlichen Kräfte, seines Nationalvermögens nicht
unmittelbar seine Staatseinkünfte steigern. Wenn mehr
reiche Leute in Irland sterben, als bisher, oder das steuerbare
Einkommen sich erhöht, so kommt das nur dem großbritannischen
Staatsschatz zugut. Aber Irland kann das mittelbar aus-
gleichen, indem es neue Steuerquellen aufschließt — neue Zölle
darf Irland nicht einführen ; denn davor fürchteten gerade die
Freihändler in England ein Eindringen protektionistischer Prak-
tiken in das englische Reich —, und weiter dadurch, daß die
Steuer- und ebenso die Zollsätze erhöht werden im Vergleich zu
den Sätzen der Reichssteuer. Dieser Macht zur Steuererhöhung,
die sehr natürlichen Zwecken dient, entspricht nun auch die Gewalt
zur Herabsetzung der Reichssteuern, und wenn