Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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der häßlichen Art des deutschen Zusammenbruchs sei das versa- 
sende Erziehungssystem unserer Universitäten mitschuld. Das er- 
scheint, offen gesagt, bei einem praktischen Verwaltungsbeamten 
als eine wundersame Unmöglichkeit. Gewiß hatte das deutsche 
Universitätsleben bereits vor dem Weltkriege seine offensichtlichen 
Schattenseiten — aber daß hier nicht alle Blütenträume reifen 
konnten, lag wesentlich an dem fehlenden nervus rerum, da die 
Erträge der deutschen Finanzquellen bei der damaligen Weltlage 
in erster Linie anderen Stütz- und Sicherungsmitteln des Reichs 
dienen mußten. Auch der praktische Verwaltungsbeamte BECKER 
wird, fürchten wir, noch erleben müssen, daß seine akademischen 
Reformen, ohne zureichende Finanzbasis unternommen, in Bälde 
alles andere als die erhofften segensreichen Früchte bringen wer- 
den. Die akademische Jugend, deren Erziehung den deutschen 
Universitäten oblag, hat während des Weltkrieges in vollem Maße 
ihre Pflicht getan, und auch nachdem der „Zusammenbruch“ ein- 
getreten war, sich in ihrem Gros in verständiger Zurückhaltung 
vor dem einsetzenden Schwindel der Unreife und der Verblendung 
freizuhalten gewußt. Damit ist die geleistete Erziehungstat der 
deutschen Universitäten vollauf gerechtfertigt. An ihren Früchten 
sollt ihr sie erkennen. 
Auffällig ist dann aber vor allem an BECKERs Broschüre die 
mangelnde Rücksichtnahme auf den Rechtspunkt. Freilich ist 
BECKER kein Jurist — aber ohne ein gewisses Quantum Juristerei 
lassen sich derartige Organisationsideen, wie sie die genannte 
Broschüre vorträgt, nicht zu gedeihlicher Reife bringen, da ihnen 
das Gegengewicht sachlich genügend orientierter Kritik gebricht. 
Gerade das republikanische System muß dem Individuum not- 
wendig einen noch gründlicheren Ausbau des Rechtsstaatsprinzips 
bringen, als es die jüngste Vergangenheit tat. Aber BECKERs 
Broschüre weiß bei allem Guten, das sie den Universitäten be- 
scheren will, in Ansehung der Sicherung der Rechtssphäre des 
akademischen Lehrers nichts zu sagen. Es findet sich sogar S. 22
	        
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