— 141 —
der häßlichen Art des deutschen Zusammenbruchs sei das versa-
sende Erziehungssystem unserer Universitäten mitschuld. Das er-
scheint, offen gesagt, bei einem praktischen Verwaltungsbeamten
als eine wundersame Unmöglichkeit. Gewiß hatte das deutsche
Universitätsleben bereits vor dem Weltkriege seine offensichtlichen
Schattenseiten — aber daß hier nicht alle Blütenträume reifen
konnten, lag wesentlich an dem fehlenden nervus rerum, da die
Erträge der deutschen Finanzquellen bei der damaligen Weltlage
in erster Linie anderen Stütz- und Sicherungsmitteln des Reichs
dienen mußten. Auch der praktische Verwaltungsbeamte BECKER
wird, fürchten wir, noch erleben müssen, daß seine akademischen
Reformen, ohne zureichende Finanzbasis unternommen, in Bälde
alles andere als die erhofften segensreichen Früchte bringen wer-
den. Die akademische Jugend, deren Erziehung den deutschen
Universitäten oblag, hat während des Weltkrieges in vollem Maße
ihre Pflicht getan, und auch nachdem der „Zusammenbruch“ ein-
getreten war, sich in ihrem Gros in verständiger Zurückhaltung
vor dem einsetzenden Schwindel der Unreife und der Verblendung
freizuhalten gewußt. Damit ist die geleistete Erziehungstat der
deutschen Universitäten vollauf gerechtfertigt. An ihren Früchten
sollt ihr sie erkennen.
Auffällig ist dann aber vor allem an BECKERs Broschüre die
mangelnde Rücksichtnahme auf den Rechtspunkt. Freilich ist
BECKER kein Jurist — aber ohne ein gewisses Quantum Juristerei
lassen sich derartige Organisationsideen, wie sie die genannte
Broschüre vorträgt, nicht zu gedeihlicher Reife bringen, da ihnen
das Gegengewicht sachlich genügend orientierter Kritik gebricht.
Gerade das republikanische System muß dem Individuum not-
wendig einen noch gründlicheren Ausbau des Rechtsstaatsprinzips
bringen, als es die jüngste Vergangenheit tat. Aber BECKERs
Broschüre weiß bei allem Guten, das sie den Universitäten be-
scheren will, in Ansehung der Sicherung der Rechtssphäre des
akademischen Lehrers nichts zu sagen. Es findet sich sogar S. 22