Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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vollsten Gegenstände aufgelöst und nach verschiedenen Seiten 
zerstreut gewesen. Erkenntnistheoretische sowohl als praktische 
Gründe verlangten hier eine Rückerstattung an den rechtmäßigen 
Besitzer: also eine Freimachung von den fremden Herren und ein 
Sammeln in eine berechtigte Hand. Freilich wurde hier auch zu- 
gleich eine Bestätigung der Legitimität verlangt, was nichts anderes 
war als die innere Einheit der politischen Wissenschaft aufzu- 
weisen. Es ist dies der Beweis. den ich versucht habe im Buche 
vom Staat als Lebensform darzulegen, indem ich in allen Rich- 
tungen ein und dasselbe Gesetz der Individualität, unter verschie- 
denen Formen, gefunden habe: als Naturgebiet in der Geopolitik, 
als Autarkie in der Wirtschaftspolitik, als Nationalität in der Demo-, 
als Sozialität in der Sozio- und als Loyalität in der Krato- oder Ver- 
fassungspolitik. Die Auseinandersetzungen über diesen Zusammen- 
hang werden als der wahre Kern dieser Unternehmung gelten dür- 
fen'; sie scheinen zugleich eine entscheidende Stütze für die Richtig- 
keit der dargelegten Staatslehre abzugeben — man möge sienachher 
„organisch“ oder „biologisch“ oder ganz einfach realistisch 
nennen, wie RÜHLMANN (Staatsanschauungen, 1918) sagt, und wie 
ich selbst vorziehe. 
Für dieses ganze Befreiungs- und Einigungswerk. das die 
eigentliche raison d’etre meiner Arbeit ausmacht, hat der 
Ref. in dieser hochgeschätzten Zeitschrift kein Wort gehabt, 
noch weniger eine Anerkennung. Ganz sicher ist der Versuch 
als solcher mit viel Unvollkommenheit behaftet; der Ref. hat es 
aber verschmäht, diese Seite von der Sache unter Diskussion zu 
nehmen. Er hat sich davon auf die einfachste Weise von allen 
befreit: durch eine totale Verneinung der Notlage der Staatswis- 
senschaft. Er hat im ganzen seine Aufgabe darauf beschränkt, 
nach den Schwächen der äußeren Schale und der Formulierung 
in meinem Werk zu suchen. + Die jetzt aufgewiesene Beschaffen- 
heit seiner Bemerkungen macht das Vermissen seiner Anerken- 
— 
  
! Siehe Der Staat als Lebensform $. 76, 138, 162, 171, 181, 194, 197.
	        
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