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1. Irrtümliche Annahme einer Gebundenheit. Ob-
gleich das Verfahren, so wie geschehen, eingeleitet und fortge-
setzt, das Todesurteil gefällt und bestätigt werden durfte, so würde
doch das ganze Verfahren an einem Rechtsmangel leiden, wenn
der Gerichtsherr geglaubt hätte, er müsse das Verfahren ein-
leiten oder das Urteil bestätigen, oder wenn das Gericht in dem
Irrtum befangen gewesen wäre, es dürfe das Verfahren zwecks
Ladung eines weiteren Verteidigers nicht aussetzen oder es habe
nur die Wahl zwischen Verurteilung zum Tode oder Freisprechung.
Daß ein solcher Rechtsirrtum vorlag, ist nicht erweislich.
2. Vernachlässigung der zugunsten Fryatts spre-
chenden Umstände. Fryatt wurde über ein Jahr nach dem
mißglückten Rammversuch vor Gericht gestellt. Nach der Tat
war er nach England zurückgekehrt und erst bei einer anderen
Gelegenheit gefangen genommen worden. In solchen Fällen gewährt
die Haager Landkriegsordnung von 1907 dem Spion und dem ent-
wichenen Kriegsgefangenen Straffreiheit!?. Für kriegsverräterische
Waffenhilfe gibt es eine ähnliche Bestimmung nicht. Ja, man wird
nicht einmal behaupten können, daß das Gericht die geglückte
Heimkehr Fryatts auch nur bei der Strafzumessung hätte berück-
sichtigen müssen, Man nehme einmal an, Fryatt wäre die Ram-
mung geglückt, und sofort leuchtet ein, daß die Heimkehr Fryatts
kein Strafminderungsgrund war. Für den Versuch gelten aber
hier keine anderen Bestimmungen als für die Vollendung.
3. Berücksichtigung unsachlicher Gesichtspunkte.
Der Gerichtsherr und das Gericht durften sich bei ihren Ent-
schließungen nicht von Gesichtspunkten leiten lassen, die mit der
Kriegführung und der Strafrechtspfiege in keinem Zusammenhange
1? Art. 31: „Ein Spion, welcher zu dem Heere, dem er angehört, zu-
rückgekehrt ist und später vom Feinde gefangen genommen wird,
kann für früher begangene Spionage nicht verantwortlich gemacht werden.“ “
— Art. 8 Abs. 8: „Kriegsgefangene, die nach geiungener Flucht von neuem
gefangen genommen werden, können für die frühere Flucht nicht bestraft
werden.“