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Gegenstände aus den verschiedenen Abtheilungen der Staatskunstsammlung (der Ge—
mäldegallerie, der plastischen Sammlung, der Kupferstichsammlung).
Es werden aber auch von den Lehrern mit den Zöglingen Exkursionen vorgenommen,
theils zu Aufnahmen nach der Natur, theils zu Besichtigung von auswärtigen
Kunstwerken.
8. 10.
Für Ertheilung des Unterrichts an der Kunstschule ist eine entsprechende Anzahl
von Hauptlehrern — Professoren — angestellt, neben welchen einige weitere
Lehrer als Fachlehrer, Hilfslehrer 2c. (vergl. Gesetz vom 6. Juli 1842, Art.
1 und 2) wirken.
Dermalen befinden sich an der Kunstschule
1 Hauptlehrer der Bildhauerkunst,
3 , „ Malerei,
1 Lehrer der Kupferstecherkunst,
1 „ „ Kunstgeschichte,
„ spezieller kunstwissenschaftlicher Fächer,
„ der Perspektive und Schattenlehre,
„ der Anatomie.
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§. 11.
Das Schuljahr beginnt je im Herbste eines Jahrs und ist in zjwei Semester
abgetheilt.
§. 12.
Die Aufnahme von Schülern in die Kunstschule findet je zum Beginn eines
Semesters, also im Herbst und im Frühjahr statt.
In der Zwischenzeit wird eine Aufnahme nur aus besondern Gründen vorgenommen.
S. 13.
Außer den Schülern können, nach Maßgabe der Raumverhältnisse, auch Hospitanten
behufs der Theilnahme am Unterricht der Kunstschule zugelassen werden.
8. 14.
Die Anmeldung zur Aufnahme als Schüler wie zur Zulassung als Hospitant
geschieht auf mündlichem oder schriftlichem Wege bei dem Direktor der Kunstschule.