Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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durch Zwang angehalten werden kann, die Bedeutung. daß die 
diese Maßregeln anordnenden Bestimmungen nur für den ge- 
setzlichen Vertreter gelten, daß dagegen die Folge des Steuerzu- 
schlages von 5% wegen unterlassener Erklärung den vertretenen 
Beitragspflichtigen selbst trifft, da hier nicht eine Strafvorschrift 
in Frage steht (s. a. FERNOW z. 8 43). In allen diesen Fällen 
handelt es sich also um Vertretung des Minderjährigen auf 
öffentlich rechtlichem Gebiet und zwar nicht um eine Sondervor- 
schrift. welche die Vertretungsmacht erstreckt. vielmehr nur um 
eine nähere Regelung. insbesondere in prozessualer und strafrecht- 
licher Beziehung. 
In S 65 Abs. 2 StGB. wird der gesetzliche Vertreter des 
minderjährigen Verletzten als der Strafantragsberechtigte bezeichnet. 
Es ist dies.auch zweifellos ein dem öffentlichen Recht angehörendes 
Gebiet, wenn auch verletzte Privatrechte oder Privatinteressen in 
Frage kommen; denn es handelt sich um eine Willenskundgebung 
gegenüber der Strafverfolgungsbehörde, die deren Einschreiten und 
die Verwirklichung des staatlichen Strafanspruches anstrebt. Auch 
hier ist es nicht etwa eine Ausnahme, daß der gesetzliche Ver- 
treter den Minderjährigen in öffentlich-rechtlicher Beziehung ver- 
treten kann. Die besondere Bestimmung und Abgrenzung ist na- 
mentlich deshalb am Platze, weil es sonst; zweifelhaft sein könnte 
ob nicht das Antragsrecht ein höchst persönliches ist, besonders 
bei Beleidigungen. 
Es gibt nämlich höchst persönliche Rechtshandlungen, die 
nur durch den Beteiligten selbst, nicht durch dessen gesetzlichen 
Vertreter vorgenommen werden können. Solche Rechtsgeschäfte 
kommen im Privatrecht in größerer Zahl vor z. B. Testaments- 
errichtung ($ 2064, 2229), Eheschließung ($ 1317), Ehevertrag, 
durch den allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart wird ($ 1437) 
(s. PLANcK N. 4ca& zu $ 1793, BLume N. 42 zu $ 1793). Auch 
das öffentliche Recht kennt solche höchst persönliche Rechtshand- 
lungen. Es kann z. B. nach dem $ 10 des Wahlgesetzes für den
	        
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