Metadata : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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92.)  Verordnung,

die  Unterordnung  des  jüdischen  Cultus  und  der  jüdischen  Schulen  unter
das  Ministerium  des  Cultus  und  des  öffentlichen  Unterrichts
betreffend;

vom  20  ten  December  1834.

Wag,  Anton,  von  GOTTES  Gnaden,  König  von  Sachsen  2c.  2c.  2c

und
Friedrich  August,  Herzog  zu  Sachsen  cc.

thun  hiermit  kund,  daß  Wir,  in  Genehmigung  des,  von  der  letzten  Ständeversammlung
geschehenen  Ancrags,  für  gut  befunden  haben,  den  jüdischen  Culens  und  die  jsüdischen
Schulen  unter  die  Oberaufsicht  des  Ministerii  des  Cultus  und  des  öffentlichen  Unterrichts
zu  stellen.  Es  wird  daher  in  dieser  Maase  das,  in  der  Verordnung  vom  7ten  November
1831.  unter  Nummer  4.  C.  9.  bestimmte  Ressortverhäleniß  hierdurch  modificirt  und  es
hat  hiernach  letztgedachees  Ministerium  das  Weitere  zu  besorgen  und  zu  verfügen.

So  geschehen  unter  Unserer  eigenhändigen  Vollziehung  und  Vordruckung  des  königlichen
  Siegels  zu  Dresden,  am  20.  December  1834.

Anton.
Friedrich  August,  H.z.  S.

Hans  Georg  von  Carlowitz.

 

Ausgegeben  am  29sten  December  1834.