(540 )
92.) Verordnung,
die Unterordnung des jüdischen Cultus und der jüdischen Schulen unter
das Ministerium des Cultus und des öffentlichen Unterrichts
betreffend;
vom 20 ten December 1834.
Wag, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 2c
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen cc.
thun hiermit kund, daß Wir, in Genehmigung des, von der letzten Ständeversammlung
geschehenen Ancrags, für gut befunden haben, den jüdischen Culens und die jsüdischen
Schulen unter die Oberaufsicht des Ministerii des Cultus und des öffentlichen Unterrichts
zu stellen. Es wird daher in dieser Maase das, in der Verordnung vom 7ten November
1831. unter Nummer 4. C. 9. bestimmte Ressortverhäleniß hierdurch modificirt und es
hat hiernach letztgedachees Ministerium das Weitere zu besorgen und zu verfügen.
So geschehen unter Unserer eigenhändigen Vollziehung und Vordruckung des königlichen
Siegels zu Dresden, am 20. December 1834.
Anton.
Friedrich August, H.z. S.
Hans Georg von Carlowitz.
Ausgegeben am 29sten December 1834.