— 142 —
Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurteilt worden*):
Nr. nach Mitteilung von Aktenzeichen am durch wegen auf Grund von zu
*) Hier können von der Registerbehörde alle später mitgeteilten Bestrafungen, von der mitteilenden Behörde
die bei der Registerbehörde noch nicht registrierten Vorbestrafungen eingetragen werden.