Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

— 90 — 
könnten, dem der englische Vertreter mit den übrigen Ländern zu- 
neigte; man darf hier wohl ein wenig Völkerpsychologie treiben und 
sagen, daß der Engländer, nach alter Ueberlieferung und nach mancher 
bitteren Erfahrung seiner politischen Kinderjahre, viel leichter mit den 
andern Staaten und Völkern des Reichs zusammenarbeitet und viel 
mehr zum Zurückstellen einer vereinzelten Ansicht hinter den Wunsch 
aller andern Teilnehmer geneigt sein wird als der Schotte, der Walliser 
oder der Ire. 
Ebenfalls im Jahr 1907 nicht in die Rechnung eingestellt ist der 
Völkerbund. Seine Errichtung in der vorläufigen Paris-Genfer Fassung 
hat für die englische Reichsverfassung ja insofern große äußere Be- 
deutung gewonnen, als den „fünf freien Nationen“ im Statut des 
Völkerbundes die souveräne Stellung zuerkannt worden ist, mit dem 
Recht selbständiger Instruktion an ihre Delegationen zur Völkerbund- 
versammlung und zu den Ausschüssen und mit eigenem Stimmrecht 
in der Versammlung, während allerdings Großbritannien allein im Rat 
der fünf Großmächte sitzt‘. Das Verlangen nach selbständiger Füh- 
rung der auswärtigen Politik war bis dahin nur in Kanada ernstlich 
erhoben worden, wo man, im Sinn des panamerikanischen Gedankens 
und um anzudeuten, daß in einem Konflikt zwischen den Vereinigten 
Staaten und einem englischen Bundesgenossen Kanada sich jedenfalls 
nicht gegen die Vereinigten Staaten entscheiden werde, die selbständige 
diplomatische Vertretung in Washington (und umgekehrt) immer als 
Forderung festgehalten hatte. Auf der Pariser Konferenz hat dann 
bekanntlich Smuts, in Durchführung seiner Vorschläge zur Völkerbund- 
verfassung’, die Aufnahme der vier andern Nationen neben Groß- 
* Man beachtet, so viel ich sehe, die neue Schwierigkeit sehr wenig, 
die sich für diese Vorzugsstellung Englands aus der Neuregelung des 
irischen nationalen status ergeben wird. Schon daß Großbritannien allein, 
obgleich die militärische Macht der übrigen Reichsteile den Krieg mit 
entscheiden half, die Frucht dieser Herrschaftstellung im „Rat“ einheimste 
konnte unbillig erscheinen. Ist aber dieses Großbritannien in England, 
Irland, Schottland und Wales zerfallen, so kann England schwer für sich 
allein den Sitz im Rat beanspruchen, während die drei andern nur gewöhn- 
liche Mitgliedschaft hätten. Den Sitz im Rate müßte dann das englische 
Reich insgesamt haben — aber damit verlöre die Teilhaberschaft der einzelnen 
Nationen des Weltreichs ibren Grund. 
5 The League of Nations, a practical suggestion. London, Hodder & 
Stoughton 1918.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.