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könnten, dem der englische Vertreter mit den übrigen Ländern zu-
neigte; man darf hier wohl ein wenig Völkerpsychologie treiben und
sagen, daß der Engländer, nach alter Ueberlieferung und nach mancher
bitteren Erfahrung seiner politischen Kinderjahre, viel leichter mit den
andern Staaten und Völkern des Reichs zusammenarbeitet und viel
mehr zum Zurückstellen einer vereinzelten Ansicht hinter den Wunsch
aller andern Teilnehmer geneigt sein wird als der Schotte, der Walliser
oder der Ire.
Ebenfalls im Jahr 1907 nicht in die Rechnung eingestellt ist der
Völkerbund. Seine Errichtung in der vorläufigen Paris-Genfer Fassung
hat für die englische Reichsverfassung ja insofern große äußere Be-
deutung gewonnen, als den „fünf freien Nationen“ im Statut des
Völkerbundes die souveräne Stellung zuerkannt worden ist, mit dem
Recht selbständiger Instruktion an ihre Delegationen zur Völkerbund-
versammlung und zu den Ausschüssen und mit eigenem Stimmrecht
in der Versammlung, während allerdings Großbritannien allein im Rat
der fünf Großmächte sitzt‘. Das Verlangen nach selbständiger Füh-
rung der auswärtigen Politik war bis dahin nur in Kanada ernstlich
erhoben worden, wo man, im Sinn des panamerikanischen Gedankens
und um anzudeuten, daß in einem Konflikt zwischen den Vereinigten
Staaten und einem englischen Bundesgenossen Kanada sich jedenfalls
nicht gegen die Vereinigten Staaten entscheiden werde, die selbständige
diplomatische Vertretung in Washington (und umgekehrt) immer als
Forderung festgehalten hatte. Auf der Pariser Konferenz hat dann
bekanntlich Smuts, in Durchführung seiner Vorschläge zur Völkerbund-
verfassung’, die Aufnahme der vier andern Nationen neben Groß-
* Man beachtet, so viel ich sehe, die neue Schwierigkeit sehr wenig,
die sich für diese Vorzugsstellung Englands aus der Neuregelung des
irischen nationalen status ergeben wird. Schon daß Großbritannien allein,
obgleich die militärische Macht der übrigen Reichsteile den Krieg mit
entscheiden half, die Frucht dieser Herrschaftstellung im „Rat“ einheimste
konnte unbillig erscheinen. Ist aber dieses Großbritannien in England,
Irland, Schottland und Wales zerfallen, so kann England schwer für sich
allein den Sitz im Rat beanspruchen, während die drei andern nur gewöhn-
liche Mitgliedschaft hätten. Den Sitz im Rate müßte dann das englische
Reich insgesamt haben — aber damit verlöre die Teilhaberschaft der einzelnen
Nationen des Weltreichs ibren Grund.
5 The League of Nations, a practical suggestion. London, Hodder &
Stoughton 1918.