Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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provinzen für die ihnen überlassenen Departements volle Herrschaft 
verliehen und es verstoße gegen dieses Gesetz, wenn die Gouverneure 
wegen einer Regierungshandlung, die sich auf diese Departements be- 
zieht, im Unterhaus kritisiert würden. Nur für diese Departements 
ist aber die Ernennung der Minister erfolgt. Sie ist also nicht zu 
besprechen. Eine Kritik an den Handlungen des Gouverneurs ist nur 
zulässig, soweit sie ein der englischen Herrschaft vorbehaltenes Departe- 
ment betreffen. 
Die Scheidung zwischen transferred und reserved services ist im 
allgemeinen für die acht Provinzen gleich erfolgt. Zu den ersteren 
gehört vor allem die lokale Selbstverwaltung, das Gesundheitswesen, 
die öffentlichen Bauten, Museen, Kleineisenbahnen; Ackerbau, Fischerei, 
in Bombay auch Forstwesen ; die Erziehung, mit Ausnahme der Schulen 
für Europäer und Anglo-Indier, ein Teil der freiwilligen Gerichtsbar- 
keit; die Aufsicht über Stiftungen ; das Genossenschaftswesen. 
Ueber die Ausdehnung des Duarchiesystems auf Burma soll hier 
nächstens berichtet werden.
	        
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