Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Der Vorgang der Regierungsbildung bietet in jedem Staat 
ein völlig anderes Bild; nach den Grundprinzipien, die dabei zu- 
tage treten, kann man vier Haupttypen bzw. vier Hauptsysteme 
unterscheiden. 
Der „echte“ Parlamentarismus. 
Das parlamentarische System in seiner echten Form, das drei 
Faktoren, Staatsoberhaupt, Volksvertretung und Volk, an der 
Regierungsbildung beteiligt, sehen wir in England verwirklicht. 
Der Grundgedanke des Systems ist der, daß zwischen Regierung 
und Parlament ein Gleichgewichtszustand bestehen soll. Die 
Regierungsbildung ist in diesem System der Regulator, durch den 
das Gleichgewichtsverhältnis immer wieder hergestellt wird. Das 
Staatsoberhaupt hat die Funktion, diese Maschine in Gang zu 
setzen, die Volksvertretung weist den Weg, der dabei einzuschlagen 
ist; das Volk selbst ist oberstes Kontrollorgan, seiner Entschei- 
dung müssen sich die beiden anderen Faktoren fügen. Dieses 
System hat sich in England in jahrhundertelanger Entwicklung 
herausgebildet, es ist noch nicht lückenlos verwirklicht, die Kritik 
findet manchen Angriffspunkt unter den heutigen Verhältnissen, 
aber die grundsätzlichen Vorbedingungen für die Verwirklichung 
dieses Systems in seiner reinen Form sind in England zweifellos 
gegeben. 
Der „unechte“ Parlamentarismus. 
Ein anderes System sehen wir gegenwärtig in der französi- 
schen Republik verwirklicht. Hier wollte man das englische 
System nachahmen, aber dieser Versuch scheiterte zum Teil an 
der geschichtlichen Entwicklung, andernteils an der, von der eng- 
lischen völlig abweichenden, psychologischen Beschaffenheit des 
französischen Volkscharakters. Die Verfassung wollte auch hier 
die drei oben erwähnten Faktoren an der Regierungsbildung be- 
teiligen, aber die Verteilung der Funktionen wurde im Laufe der 
Entwicklung eine ganz andere wie in England. Die Volksver-
	        
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