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gefunden hat, die Legitimation ist jedenfalls dann vollendet, wenn
die Feststellung einer neuen Verfassung von einer aus allgemeinen
Wahlen hervorgegangenen Konstituante beschlossen ist; dieser
Legitimation ist auch rückwirkende Kraft beizulegen (TRIEPEL).
Hiernach muß nicht nur die Rechtsverbindlichkeit der freistaat-
lichen Verfassung vom 1. Februar 1919 an anerkannt werden, son-
dern da die Uebernahme und Führung der vollen Regierungsge-
walt durch das Staatsministerium offenbar nieht für einen Monar-
chen erfolgen sollte, war die Monarchie in Mecklenburg-Strelitz
seit dem 16. November 1918 beseitigt. Mit diesem Tage hat auch
die großherzogliche Stellung Karl Michaels geendet. Dagegen
ist die Republik nicht in der Lage, auszusprechen, daß er infolge
seines Verhaltens im Kriege sein Thronfolgerecht verloren habe,
das Staatsministerium hat auch bei Einbringung der Verfassungs-
vorlage ausdrücklich erklärt, daß es aus jener Veranlassung über
ihn nicht zu Gericht sitzen will, allerdings hat es dabei bemerkt,
daß eine persönliche Beteiligung am Kriege nach ihrer Kenntnis
nicht vorliege. Wenn nun auch festgestellt werden sollte, daß
diese doch erfolgt sei, so würde doch niemand da sein, der die
Entscheidung fällen könnte, der Herzog habe dadurch auf sein
Thronfolgerecht verzichtet oder es verwirkt; schon deshalb müßte
er als Großherzog für die Zeit bis zum 16. November 1918 an-
gesehen werden. Wenn aber überhaupt irgendeine Stelle zu jener
Entscheidung zuständig sein sollte, so können es nur Staatsmini-
sterium und Landtag von Mecklenburg-Strelitz sein. Diese aber
haben mit dem Herzog verhandelt, als sie die Nachricht erhalten
hatten, >. habe die russische Artillerie an der Dünafront gegen
die Deutschen befehligt, sie haben hieraus nicht den Schluß ge-
zogen, daß er sein Thronfolgerecht verloren habe, sie haben ihn
in dem geschlossenen Vergleich als einen Prinzen behandelt, auf
den die Rechte des Großherzogs übergegangen waren, und ihn
dadurch als solchen anerkannt, und schließlich das Landesgrund-
gesetz in den ihn betreffenden Sätzen aufgehoben. Diese Aen-