Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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sein dürfte, hat sich aber die Unvereinbarkeit des Verfahrens des 
Enteignungsgesetzes mit den Bedürfnissen des wirtschaftlichen 
Lebens so unzweideutig ergeben, daß die Durchführung des be- 
währten neuen Verfahrens jetzt die Regel bildet. Nachdem ferner 
die ursprüngliche Voraussetzung für seine Anwendung — die 
Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und die Durchführung von 
Notstandsarbeiten — zur Fiktion geworden ist, erscheint es nicht 
angebracht, ihr zuliebe veraltete und als unzweckmäßig erkannte 
gesetzliche Bestimmungen aufrecht zu erhalten.
	        
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