Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Diese Gegensätze seien im weiten Deutschen Reich bedeutend 
schärfer als in der kleinen Schweiz. Außerdem sei bei den zahl- 
und umfangreichen Ressorts die persönliche Eignung nicht außer 
Acht zu lassen. Ganz abgesehen von allen diesen Punkten sei 
die Verkörperung der staatlichen Einheit in einer Person, dem 
Staatsoberhaupte, für das deutsche Volk auch nach innen eine 
Notwendigkeit, da der Uebergang von der Monarchie zur Republik 
noch zu neu sei, als daß das Volksempfinden sich daran hätte 
gewöhnen können, den Staat in einem Kollegium verkörpert zu 
sehen. Auch sei bei den scharfen Parteigegensätzen und dem 
schwankenden Stärkeverhältnis der Parteien an keine Stabilität 
der Regierung zu denken, die auch nur im Entferntesten der 
Schweiz gleichkommen könne. Die Verhältnisse in Deutschland 
sind von Grund aus andere als in der Schweiz. Das Schweizer 
Kollegialsystem wurde in der Tat, wie oben erwähnt, schon bei 
der Beratung des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt von 
der Nationalversammlung abgelehnt. 
Die Wahldes Reichspräsidenten. 
Man hatte sich schon in diesem Gesetz dafür entschieden, 
daß an der Spitze des Deutschen Reiches ein Reichspräsident 
stehen solle. Da dieses Gesetz aber nur ein Provisorium ge- 
schaffen hatte, stand die Frage noch zur Diskussion, wie der 
Reichspräsident gewählt werden solle. Das Ausland bot in Frank- 
reich und den Vereinigten Staaten zwei Vorbilder, die grundver- 
schiedene Möglichkeiten darstellten. Gegen das System der Ver- 
einigten Staaten sprachen zwei Gründe: einmal, daß dieses System 
mit seinen zahlreichen Mißständen in den Vereinigten Staaten 
selbst sich mehr und mehr als unzulänglich erweist, außerdem 
aber auch, daß dieses System eine Rückkehr zu den früheren 
Verhältnissen im Deutschen Reich, nur in der Form der Republik 
an Stelle der Monarchie, gleichgekommen wäre. PREUSS lehnt aus 
diesen Gründen das amerikanische System für Deutschland ab.
	        
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