Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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einer Rechtsnorm nieht mit ihrer Geltung verwechselt werden. 
Allerdings kann KELSEN auch für das Bereich der normativen 
Betrachtung oder der Wertung im allgemeinen und der juristischen 
Betrachtung oder des Rechtswertes im besonderen die Tendenz 
feststellen, „mit der aus der gewählten Voraussetzung deduzierten 
Ordnung als Bewertungsmaßstab möglichst viel Tatbestände als 
normentsprechend, somit als (relativ) wertvoll“ zu erkennen; 
und KELSEN läßt nicht nur keinen Zweifel daran, sondern nimmt 
daran selbstverständlich auch keinen Anstoß, daß ein derartiges 
wertökonomisches Prinzip, ein Prinzip der erkenntnismäßigen 
Erzielung eines Wertmaximums, bei der Fixierung der recht- 
lichen Ursprungshypothese, der Verfassung im rechtslogischen Sinn, 
bestimmend ist, die mithin stark in der Richtung des Faktischen, 
im Hinblick auf die Wirklichkeit, orientiert seın wird. Im Rahmen 
der so gewonnenen Ursprungshypothese wäre aber eine weitere 
Determinierung der — eigentlich erst nach diesem Punkte ein- 
setzenden — juristischen Erkenntnis eine unzulässige Desorien- 
tierung. Der in der Ursprungsnorm begründeten oder aus ihr 
ableitbaren Rechtserscheinung ist unbekümmert um ihre Wirkung 
— selbst mangelnde Wirkung — ausschließlich um ihrer Basie- 
rung in der Ursprungshypothese willen rechtliche Geltung zu- 
zusprechen. Das Versagen des Rechtes in der Wirklichkeit tut 
seiner Souveränität und Positivität keinen Eintrag. Dies gilt 
selbst für den Grenzfall einer siegreichen Revolution. Vom Stand- 
punkt der staatlichen Souveränität bleibt die Revolution immer 
im Unrecht — Recht erhält sie nur vom Standpunkt einer 
höheren Ordnung, namentlich unter der Voraussetzung der Sou- 
veränität des Völkerrechtes. 
2. Im zweiten umfangreicheren Teile seines Werkes stellt unser 
Autor das Problem der Souveränität des Völkerrechtes. Damit ist 
die Frage nach dem Verhältnisse der Souveränität des Völker- 
rechtes zu der des Staatsrechtes gegeben. KELSEN beantwortet 
diese Frage auf Grund einer eingehenden Untersuchung über das 
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