Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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kratischen Staatsgedankens zusammenhänge, obwohl Parlamentaris- 
mus und Demokratie keineswegs dasselbe seien (s. hierüber unten 
S. 290 ff.). Deshalb sei die Entwickelung des Parlamentarismus noch 
nicht abgeschlossen. Wie aber das Vordringen des demokratischen 
Gedankens zunächst zu einer Ausbildung des Parlamentarismus 
führe, so müsse es im weiteren Verlaufe seine Schwächung, wenn 
nicht seinen Untergang mit sich bringen. Die ersten Zeichen 
dafür, daß der parlamentarische Gedanke im Begriff sei, seinen 
Höhepunkt zu überschreiten, seien bereits vorhanden. Näheres 
hierüber soll später gesagt werden. Jetzt handelt es sich noch 
um den Begriff der parlamentarischen Regierung, der in der 
Wissenschaft verschieden aufgefaßt wird. 
WILHELM HASBACH, der in seinem 1919 erschienenen Buche 
„Die parlamentarische Kabinettsregierung“* unsern Gegenstand 
am eingehendsten behandelt hat, sagt S. 19: 
„Parlamentarische Regierung ist die unrichtige, aber allgemein ge- 
brauchte Bezeichnung für eine Regierungsform, welche grundsätzlich und 
regelmäßig alle Ministerstellen mit Abgeordneten, meistens mit parla- 
mentarischen Führern besetzt. Sie charakterisiert sich folglich durch die 
enge persönliche Beziebnung der Leiter der gesetzgebenden und ver- 
waltenden Körper zum Unterschiede von den auf der Gewaltentrennung 
beruhenden Systemen, die grundsätzlich und regelmäßig Parlamente und 
Ministerien aus verschiedenen Personen bestehen lassen.* 
Die Folge des parlamentarischen Systems ist, daß das nominelle 
Staatsoberhaupt — der Monarch, bzw. der Staatspräsident — zu Mi- 
nistern entweder nur hervorragende Parlamentarier oder wenigstens 
nur solche Personen ernennen kann, die der Mehrheit des Parlamentes 
genehm sind, bzw. ihm von dieser präsentiert werden, und wo kein 
vom ganzen Volke, sondern nur ein vom Parlamente gewählter Präsi- 
dent — Ministerpräsident — an der Spitze der Regierung steht, 
auch dieser sich in vollständiger Abhängigkeit vom Parlamente 
befindet. Das Kabinett — Ministerium — ist demnach nichts 
anderes als ein Vollzugsausschuß des Parlamentes, richtiger der-
	        
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