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Parlamentes getragen ist, wiederum das Parlament die ganze Si-
tuation. Freilich können und werden, wie die Geschichte zeigt,
auch hier starke Monarchen oder Präsidenten von hervorragender
geistiger Bedeutung immer noch einen erheblichen Einfluß auf die
gesamte Staatsleitung ausüben *”. Doch sind dies nur seltene Aus-
nahmefälle, die nur in besonders kraftvollen Einzelpersönlichkeiten
und unter außergewöhnlichen Verhältnissen, wie z. B. im letzten
Weltkriege, zur Erscheinung kamen, im Systeme selbst aber nicht
begründet liegen. Gleichwohl hat keine Regierungsform sich so
schnell und durchgreifend fast über den ganzen Erdkreis verbrei-
tet und so viele Anhänger gefunden ??, als das parlamentarische
22 Das liegt daran, daß Staatsgewalt und Autorität sich nicht immer
decken. S. hierüber besonders die Ausführungen PıLory’s in dessen Schrift
„Autorität und Staatsgewalt“ (1905) und die dafür beigebrachten geschicht-
lichen Belege, ferner auch dessen Bemerkungen in der Abhandlung „Das
parlamentarische System“ im Arch. f. Rechts- u, Wirtschaftsphilosophie Bd.
11, 1917/18, S. 72: „Wie es vorkommen kann, daß in einer konstitutionellen
Monarchie weder der König noch der Minister, sondern irgend eine Partei
oder Parteigröße oder auch eine Persönlichkeit des Hofes, ein General oder
ein Kirchendiener die höchste Autorität im Staate besitzt, so kann es auch
vorkommen, daß in einem demokratischen Gemeinwesen eine einzige Partei,
jaeine Einzelperson die Autorität besitzt, die der Volksversammlung kraft
ihrer legitimen Gewalt zukommt, und so kann auch der parlamentarische
König in der 'lat trotz Mangels legitimer Gewalt die höchste Autorität in
sich vereinigen“ ... „Daß es Beispiele von wirksamen parlamentarischen
Königen gibt, ist ebenso wahr, wie die Tatsache, daß nicht jedem konsti-
tutionellen Könige die Gabe und das Gut persönlicher Wirksamkeit ver-
liehen sind“ „Entscheidend für die Natur einer Regierungsform ist aber
nicht das, was der Einzelne nach seinen besonderen Gaben und nach den
Umständen und Verhältnissen etwa aus seiner Stellung macht, sondern was
sie dem Rechte nach ist, und dann ist das konstitutionelle Königtum eine
Regierungsform der Monarchie, dasparlamentarische aber der Repu-
blik“ (eine „Spielart der Republik“, S. 75). So auch v. SEYDELin den staats-
rechtl. und politischen Abhandlungen S. 123.
23 Als besonders hervorragende Vorkämpfer für das parlamentarische
System sind aufgetreten der Staatsminister a. D. Dr. DERNBURG und der
Staatsminister Dr. PREUSS (s. hierüber HAsBAca, Die parlamentarische
Kabinettsregierung, S. 301 ff.). Ferner ist als solcher zu nennen Professor
Max WEBER in verchiedenen im Frübjahre 1917 erschienenen Artikeln der
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