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Gesellschaft wie in der Natur“ (ZENKER a.a. O. S. 53). Welche
Partei in dem Kampfe der Parteien um die Besetzung der ober-
sten Staatsämter obsiegt, beherrscht, solange sie die Oberhand
behält, tatsächlich den Staat, gleichviel ob daneben ein erblicher
Monarch oder ein vom Volke gewählter Präsident als nominelles
Staatshaupt steht. Damit bestimmt sich die Richtung der Regie-
rung je nach den wechselnden Mehrheiten des Parlamentes, und
je schneller und häufiger dieser Wechel eintritt, um so weniger
ist die im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung des Ganzen
erforderliche Ruhe und Stetigkeit in der äußeren und inneren
Politik des Staates gewährleistet. Denn die Parteien, die einander
im Besitze der Staatsgewalt ablösen, fühlen sich regelmäßig nicht
als Rechtsnachfolger, sondern als neue Erwerber (v. SEYDEL
a.a. 0. 8. 126). Sie wollen das’Staatswesen lediglich nach ihren
Anschauungen und Grundsätzen lenken und einrichten und stürzen
ohne Bedenken um, was die Vorgänger geschaffen haben. Dies
ist namentlich dann zu befürchten und auch tatsächlich eingetreten
wenn Parteien von grundsätzlicher Gegnerschaft in der Regierung
abwechseln. Solches Niederreißen und Wiederaufbauen führt aber
zu einer großen Vergeudung wertvoller Staatskräfte, zur fort-
schreitenden Vermehrung der Beamten, zu allerlei neuen Ein-
richtungen und Experimenten, die immer wieder neue Geldmittel
erfordern, ohne daß auf bleibende Wirkungen gerechnet werden
kann, da man nicht weiß, wie lange sie bestehen werden. Dies
Alles haben wir im neuen Deutschen Reiche und in seinen einzel-
nen Gliedstaaten seit der Revolution zur Genüge erlebt. Daß
hierbei ein wirklich gesundes und ersprießliches Staatsleben sich
nicht entwickeln kann, liegt auf der Hand. „Eine mittelmäßige,
aber stetige Verwaltung arbeitet immer besser als eine solche,
die von einem Aeußersten zum andern springt“ sagt sehr treffend
MAx v. SEYDEL (a. a. O. S. 127). Extreme Wechsel in den
leitenden Regierungsgrundsätzen mögen hier und daerwünscht sein,
‚an sich bedeuten sie jedenfalls keinen Vorteil für das Gedeihen
des Staatsganzen.