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Reichsministern 1%. Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die
Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und ent-
lassen !,
Aufgabe des Reichspräsidenten bei der Regie-
rungsbildung.
Die Wahl des Reichskanzlers ist eine der wichtigsten Be-
fugnisse des Reichspräsidenten. Aehnlich wie der Präsident der
französischen Republik genießt er hier mehr Handlungsfreiheit
wie der englische König, da kaum ein anerkannter Führer der
Opposition vorhanden sein wird, dem die Bildung des neuen
Ministeriums übertragen werden muß, wie dies in England der
Fall ist. Bei der großen Parteizersplitterung in Deutschland wird
immer die Bildung einer Koalitionsregierung notwendig sein. Es
ist die schwierige Aufgabe des Reichspräsidenten im Einvernehmen
mit den Fraktionen des Reichstags den Führer zu wählen, der
eine regierungsfähige Mehrheit bilden kann. Mit der Wahl des
Reichskanzlers ist die Aufgabe des Reichspräsidenten bei der
Bildung des Reichskabinettes in der Tat erledigt. Die Ernen-
nung der Minister, die ihm die Verfassung überträgt, ist eine
reine Formsache. Die Zusammenstellung der Ministerliste ist
Sache des Reichskanzlers.
Zahlder Minister.
Die Zahl der Minister ist nicht festgestellt, sondern dem Be-
darf überlassen. Durchschnittlich gehören etwa 12 Personen dem
Kabinett an. Die verschiedenen Ressorts sind sämtlich im Kabi-
nett vertreten und zwar das Reichsfinanzministerium, das Reichs-
ministerium des Auswärtigen, das Reichsministerium des Innern,
das Reichsarbeitsministerium, das Reichswirtschaftsministerium,
das Reichsernährungsministerium, das Reichsjustizministerium, das
Reichswehrministerium, das Reichspostministerium, das Reichsschatz-
1 Art, 52 RV.
ı! Art, 53 RV.