Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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eine Parlamentsmehrheit, die mit dem von ihr gewählten Staats- 
haupte nur ihre parteipolitischen Zwecke, nicht aber die allgemeinen 
Interessen des Volkes, die es an sich doch vertreten sollte, zu 
verfolgen sucht. 
So sagt auch ERICH KAUFMANN a. a. O. S. 20 mit Recht 
vom französischen Präsidenten, daß er als Geschöpf des Parlamen- 
tes nicht aus derselben reinsten und unmittelbarsten Quelle, dem 
Volke, stamme, wie die Volksvertretung ; er habe daher nicht die 
Möglichkeit, die für das parlamentarische System unbedingt not- 
wendige Funktion zu erfüllen, für einen dauernden Ausgleich, für 
eine dauernde Verbindung zwischen Wählern und Gewählten 
zu sorgen. Der Präsident habe nicht die Autorität, um tatsächlich 
von der ihm nach dem geschriebenen Rechte zustehenden Befug- 
nis der Auflösung der Deputiertenkammer Gebrauch zu machen °°. 
„Dadurch wird die Macht des Parlaments in unzulässiger Weise ge- 
steigert, und eserhält eine ungesundeundundemokratischeUnab- 
hängigkeit von seinen Wählern, eine zu große Sicherheit, bis zum 
Ablaufe der Wahlperiode in seiner Tätigkeit nicht gestört zu werden, 
sich nicht jeden Augenblick vor dem Volke verantworten zu müssen. — 
Dadurch ist der französische Parlamentarismus in ungesunder Weise zur 
sog. Deputewirtschaft erstarrt und entartet; es fehlt ihm das nötige 
Korrektiv des vom Parlament nicht völlig abhängigen politischen 
Faktors, wie es in England der König darstellt.“ 
Und wenn KAUFMANN hieraus die Folgerung zieht, daß der 
deutsche Reichspräsident aus unmittelbaren Volkswahlen hervor- 
gehen und daß er die nötigen Machtbefugnisse erhalten müsse, 
die ihm ermöglichen, das demokratische Leben flüssig zu erhalten, 
d. h. das Volkshaus aufzulösen und gegebenenfalls eine un- 
mittelbare Volksabstimmung herbeizuführen, so gilt dies alles in 
gleichem Maße von den Staatspräsidenten der einzelnen deutschen 
Länder. Auch hier muß der Staatspräsident „befähigt sein, die 
  
  
75 Nur einmal, 1877 unter Mac Mahon, ist in Frankreich die Auflösung 
der Deputiertenkammer erfolgt, aber unter solchen Schwierigkeiten und 
mit so üblen Folgen, daß der Versuch seitdem nie wieder unternommen 
worden ist.
	        
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