ministerium. Außer der Besetzung dieser Ministerien besteht noch
die Möglichkeit, Minister ohne Portefeuille ins Reichskabinett zu
berufen. Diese Möglichkeit wird benützt um bewährte Partei-
führer, die ein Ressort nicht übernehmen wollen, ins Kabinett zu
ziehen und außerdem um die Parteistärken in der Zusammen-
setzung des Kabinetts möglichst auch zahlenmäßig zu berück-
sichtigen.
Die Ministerliste.
Bei der Zusammenstellung der Ministerliste hat der Reichs-
kanzler wenig Handlungsfreiheit. Zwar ist er rechtlich auf keinen
bestimmten Personenkreis in seiner Wahl beschränkt. Die Minister
müssen nicht Mitglieder des Reichstags sein, das geht schon da-
raus hervor, daß Art. 33? der Reichsverfassung ausdrücklich be-
stimmt, daß der Reichskanzler und die Reichsminister zu den
Sitzungen des Reichstags Zutritt haben. Diese Bestimmung wäre
natürlich überflüssig, wenn die Mitglieder der Regierung dem
Reichstag entnommen werden müßten. Der Reichskanzler muß
aus politischen Gründen wohl immer dem Reichstag entnommen
werden, denn nur ein Mitglied des Hauses besitzt die notwendige
Vertrautheit mit den Verhältnissen um die politischen Richtlinien
aufstellen zu können, die dem Hause genehm sind und um die
Verhandlungen mit den Fraktionen über die Zusammensetzung
des Kabinetts führen zu können. Wieweit die BRessortminister
aus den Reihen der Abgeordneten entnommen werden, hängt im
wesentlichen von den Wünschen der Fraktionen ab. Es besteht
auf jeden Fall die Möglichkeit der Berufung von Fachministern,
die nicht dem Reichstage angehören. Der bestimmende Einfluß
der Fraktionen des Reichstags auf die Regierungsbildung machte
sich bei der Bildung der Ministerien Scheidemann, Bauer und
Müller besonders bemerkbar; an den Verhandlungen über die
Regierungsbildung beteiligten sich beim Ministerium Müller auch
Berufsvertretungen und zwar traten dieselben mit ganz kate-
gorischen Forderungen auf, denen unter dem Druck der politischen