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eu£schen Staatsrechts 3. Aufl. S. 112). Deshalb ist eine ver-
fassungs- und gesetzmäßige Ordnung der rechtlichen Stellung der
Staatsbeamten, welche sie willkürlicher Bestimmung entzieht, von
großer Bedeutung für das ganze Staatsleben. Damit wird zugleich
die erforderliche Ruhe und Stetigkeit der Staatsverwaltung ver-
bürgt, und dies ist gerade im republikanischen Staate mit parlamen-
tarischem Regierungssystem um so dringender nötig, je mehr bei
diesem die obersten Staatsämter einem häufigen Wechsel ihrer
Inhaber unterliegen. So ist das Problem der Verbindung der parla-
mentarischen Regierung mit einer kraftvollen starken Zentralgewalt
in der innern Verwaltung in glänzender Weise auch in England gelöst
worden durch Schaffung eines permanenten Staatsbeamtentums, wel-
ches sich ruhig und sicher seinen Aufgaben unterziehen kann, unbeirrt
durch die jeweilige Parlamentsmajorität.
RICHARD SCHMIDT erblickt in den „Grundlinien des deutschen
Staatswesens® 8. 226 ff. im Anschluß an die beiden ersten Haupt-
probleme, die Frage der Gliederung der staatlichen Verbände
und die Frage der obersten Gewalten im Reich und Glied-
staaten, die dritte Grundfrage des künftigen Staatslebens in der
Zukunft der Behördenorganisation:
„Die Bureaukratie, das leistungsfähige fachkundige Be-
rufsbeamtentumimReich und Staat wie in den Gemeinden, in der
Rechtspflege wie in allen Verwaltungszweigen istdas dritte wertvolle Haupt-
stück der alten deutschen Verfassung gewesen. Nur dann wird sich auch
die neue Verfassung als wertvoll erweisen, wenn es ihr gelingt, dieses
Glied der staatlichen Organisation, das bisher in der Monarchie und dem
monarchischen Ministerium seine Stütze hatte, auch unter der Parteiherr-
schaft der Republik fruchtbar zu erhalten. Gerade hierfür aber droht
die Verwirruug der Begriffe, die durch die Revolution hervorgerufen worden
besonders gefährlich zu werden. Das üblich gewordene Schlagwort, es
sei die Leistung der Revolution, den Obrigkeitsstaat oder Beam-
tenstaat in den Volksstaat zu verwandeln, ist ein ganz schiefes,
irreführendes Schlagwort. „Obrigkeiten“, „Beamte“ kann kein Staat,
auch die am meisten gleichheitliche Demokratie nicht, entbehren, und
so sicher dies ist, so sicher ist auch das Andere, daß nicht jeder aus dem
„Volke“ ohne entsprechende Fachbildung zum Beamten werden kann. Man
möge sich damit abfinden, daß die leitenden Minister statt wie bisher