Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Tätigkeit in den Händen der Städte. Es liegt in der Natur der Sache, 
daß nur die großen Städte eigene Kriminalabteilungen mit geschulten 
Kräften unterhalten können ; in den übrigen Städten werden die Kriminal- 
geschäfte — nicht immer zum Besten der Sache — von der Schutzmann- 
schaft neben dem übrigen Straßen- und Wohlfahrtspolizeidienst mit er- 
ledigt. Es fehlt infolgedessen vielfach die Kenntnis der Methoden und 
Praktiken, die zur Ermittlung und Ueberführung der Täter dienen. Ein 
gewisser Ausgleich ıst in Sachsen durch die Errichtung der sog. flie- 
genden Kriminalbrigaden geschaffen. Es sind dies vom Staate unter- 
haltene kleinere Kommandos von ausgewählten Kriminalbeamten, die 
an den Landgerichtsorten stationiert sind und — unter allgemeiner 
Leitung einer Zentralstelle in Dresden — nach unmittelbarer Anweisung 
der Staatsanwälte arbeiten, z. B. bei Mord, Brandstiftung, Sittlichkeits- 
verbrechen, Falschmünzerei und ähnlichen, durch ihre Schwere her- 
vortretenden oder sich über ein größeres Gebiet erstreckenden Straf- 
taten. Es mangelt aber — was sich insbesondere für die Taten des 
gewerbsmäßigen, reisenden Verbrechertums bemerkbar macht — an 
dem erforderlichen Nachrichtenaustausche der Kriminalpolizeidienst- 
stellen untereinander. Wenn nicht zufälligerweise bei der Staatsanwalt- 
schaft die Fäden zusammenlaufen — was aber auch nur möglich ist, 
wenn die Tatorte in demselben Landgerichtsbezirke liegen — kann es 
vorkommen, daß in benachbarten Städten gleichartige Delikte begangen 
werden, ohne daß die beteiligten Kriminalstellen davon gegenseitig 
etwas erfahren und sich das zur Ermittlung des Täters Geeignete 
gegenseitig mitteilen, ihre Wahrnehmungen austauschen können, was 
vor allen Dingen für den ersten kriminalpolizeilichen Angriff recht 
notwendig ist. Hier macht sich ganz besonders eine Abhilfe erforder- 
lich, und dazu wird in hervorragendem Maße die Verstaatlichung der 
Kriminalpolizei beitragen können. Es wird Aufgabe der Zentral- 
leitung in Dresden sein müssen (ein Ansatz hierzu ist bereits in der 
soeben erwähnten Zentralleitung der fliegenden Brigaden in Dresden 
vorhanden), neben einer guten kriminalistischen Ausbildung der Krimi- 
nalbeamten und einer zweckentsprechenden Verteilung über das ganze 
Land einen beschleunigten Nachrichtenaustausch herzustellen, das 
Fahndungswesen einheitlich auszubauen und die Früchte des Erken- 
nungsdienstes — es ist vor allem an das Fingerabdruckverfahren zu 
denken — dem ganzen Lande intensiv nutzbar zu machen. Als ein 
weiterer Fortschritt muß es bezeichnet werden, daß künftig der Krimi- 
nalbeamte nicht mehr durch die Gemeindegrenze gehindert ist, seiner 
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