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gesetz zum Landessteuergesetz entsprechend bemessen d. h. verringert
wird.
Das Gesetz erfüllt nicht in vollem Umfange die Wünsche der
sächsischen Polizeibeamtengewerkschaft, die eine Verstaatlichung der
gesamten Vollzugsbeamtenschaft Sachsens — einschließlich der Ver-
waltungspolizei und in allen, auch den kleinsten Gemeinden — erstrebt,
um den Gedanken der Vereinheitlichung der Polizei und der finanziellen
Unabhängigkeit der Polizeibeamten von den Gemeinden verwirklicht zu
sehen. Die Gewerkschaft verspricht sich u. a. davon eine gründlichere
und einheitlichere Ausbildung, eine bessere Ausnützung der vorhande-
nen Kräfte, weil dann im ganzen Lande, unbekümmert um örtliche
Rücksichten, der rechte Mann an den rechten Ort gestellt werden
könnte; sie hofft, daß dann in der Ausübung des Polizeidienstes die
Unabhängigkeit des einzelnen Mannes erst richtig gesichert würde,
während er sich jetzt aus Rüchsicht auf sich und seine Familie und
sein weiteres Fortkommen, vor allem in kleineren Gemeinden, bei seinem
Einschreiten bisweilen größere Zurückhaltung auferlegen müsse, als es
im Interesse des Dienstes liege. Die Gründe, die diese Wünsche als
unerfüllbar erscheinen ließen, sind bereits eingangs erwähnt worden
und beruhen auf der notwendigen Rücksichtnahme auf die Selbstver-
waltung der Gemeinden. Immerhin führt die bevorstehende Verstaat-
lichungsaktion zu einem gemeinsamen Arbeiten der sächsischen Schutz-
polizei (in der gegenwärtigen Soll-Stärke von rund 6100 Köpfen) und
des größeren Teiles (etwa 2200 Köpfen) der uniformierten alten (blauen)
Polizei Sachsens unter der einheitlichen Leitung der staatlichen Polizei-
präsidenten und -direktoren und bringt damit den Beamten der grünen
Polizei die von ihnen gewünschte Eingliederung in den interessanteren
Dienst der blauen Polizei. Da der junge Beamte der grünen Polizei
seine praktische Tätigkeit erst nach einer gründlichen, schulmäßigen
Ausbildung aufnehmen und in Zukunft sich aus der grünen Polizei
die gesamte blaue Polizei, staatliche wie kommunale, sowie auch die
Landgendarmerie rekrutieren wird, wird sich mit der Zeit das Wissen
und Können der Polizeibeamtenschaft im ganzen Lande heben. Bei
der großen Zahl der dann dem Staate zur Besetzung offenstehen-
den Stellen der blauen Polizei, der Kriminalpolizei und der Land-
gendarmerie (im ganzen etwa 3700 Vollzugsbeamtenstellen bis in die
Besoldungsgruppen IX hinauf) wird für den strebsamen und geschickten
Polizeibeamten immer die Möglichkeit gegeben sein, im staatlichen
Polizeidienste vorwärts zu kommen und irgendwo im Lande einen seinen