Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Die Parteien und die Kabinettsbildung. 
Infolge der Parteiverhältnisse ist auch der direkte Einfluß 
der Parteien des Reichstags auf die Bildung der Regierung 
größer als dies in England der Fall ist. Es ist hier vielmehr 
eine gewisse Aehnlichkeit mit französischen Verhältnissen gegeben. 
Da an die Stelle eines gestürzten Ministeriums nicht sofort ein 
Ministerium der Opposition treten kann, sondern, da es sich immer 
um die Bildung einer Koalitionsregierung handelt, ist naturgemäß 
der Einfluß der Fraktionen größer, da man ihrer Mitarbeit zur 
Bildung einer Mehrheit im Reichstag bedarf. In England weiß 
die Opposition, die die Regierung stürzt, daß sie die Regierung 
übernehmen muß. In Deutschland werden in der Regel die Par- 
teien, die die gestürzte Regierung gestellt haben, auch an der 
neuen Regierung wieder teilnehmen müssen. Ein Kabinettswechsel 
bedeutet hier nicht immer einen völligen Wechsel der Personen. 
Es demissionieren wohl sämtliche Minister gleichzeitig, aber sie 
können an der neuen Regierung trotzdem wieder beteiligt sein; 
inwieweit dies möglich ist, hängt von der konkreten politischen 
Lage ab. Der Reichskanzler der gestürzten Regierung wird je- 
doch kaum je der neuen Regierung angehören können, da ge- 
wöhnlich die Mißbilligung der politischen Richtlinien, für die er 
verantwortlich ist, den Sturz einer Regierung veranlassen wird. 
Persönliche Voraussetzungen für einen 
Ministerposten? 
Die Verfassung enthält keinerlei Vorschriften, die bei der 
Wahl der Minister auf einen bestimmten Personenkreis beschränken. 
Die Minister brauchen nicht Mitglieder des Reichstags zu sein, 
es ıst auch nicht gefordert, daß sie zum Reichstag wählbar sein 
müssen; die Schweiz verlangt, daß die Mitglieder des Bundesrates 
den Wählbarkeitsbedingungen zum Nationalrat genügen. Eine 
ähnliche Bedingung würde für das Deutsche Reich allerdings wenig 
Wert haben, da die Bedingungen für die Wählbarkeit zum Reichs-
	        
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