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worden ist, gehören sie bis zum Wlauf obenbegeichneter Fristen zur Kategorie der zur Disposition beurlaub.
ten Mannschaften (§. 56 Nr. 4 des Reichs-Militairgesetzes vom 2. Mai 1874) und treten erst mit Ablauf
ihres dritten Dienstjahres zur Reserve üÜber.
Die Versetzung der qu. Mannschaften zur Landwehr regelt sich nach §. 62, Absatz 2 des Reichs-Mili-
tairgesetzes.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 260. 11. 74. A. I. a.
Nr. 215.
Lelzu#tmochtag eines Nachtrags-Berzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausktellun
gültiger Zeuguisse über die w Henschsftlich, usiieten zum einjährig freiwilligen Militairdien
zt find.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 18. Miz. J. (Seite 105) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die in dem anliegenden Nachtrags-Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehranstalten, die Fortdauer
ihrer, den Anforderungen 8 genden Einrichtungen vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zengnisse über
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt m.
Die unter Litt. E. 1. ausgefübrien Lehranstalten dürfen dergleichen Zeugnisse denjenigen ihrer Schü-
ler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Kase die Reife für die Fachklasse erworben
haben; die unter Litt. E. 2. 1 und II aufgeführten Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur auf Grund einer,
im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbestandenen Erklassungöprünn ausstellen, für
welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Berlin, den 30. September 1874.
Das Reichskanzler Amt
Delbrück.
4 Nachtrags-Perzeichni %
olcher höheren Lehranstalten, welche zur Ansstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation
solcher 15 branst zum einähr freiwilligen Milzichlenhr berechtigt sind. senschaftlich ñ
A. Gymnasien.
Aönigreich Preußen.
a. Provinz Preußen.
Das Gymnasium zu Straßburg i. Westpr.
b. Provinz Schlesien.
Das Gymnasium zu Groß-Strehlitz,
2 Patschkau,
(„ „Pats
n n » Waldenburg.
. Provinz Westphalen.
Das Gymnasium zu Attendorn,
» « „Warburg.
d. Provinz Hessen-Nassau.
Das Gymnasium zu Dillenburg.
e. Rheinprovinz.
Das Gymnasium zu Moers.