— 229 —
daß die Pferde täglich von den Mannschaften bez. von dem Berittführer auf die erwähnten Kenn-
zeichen untersucht werden. — Hierbei ist zu beachten, daß die sogenannte gutartige Druse, sowie
der sogenannte Einschuß in ihrem Wesen von Rotz bez. Wurm zwar ganz verschievene Krankheiten,
*l die äußeren Erscheinungen derselben indeß häufig denen des beginnenden und schon ansteckungs-
fähigen Rotzes bezieh. Wurmes sehr ähnlich sind. — Selbst scheinbar einfache Fälle sind daher mit
aller Sorgfalt zu verfolgen.
2) Bei jeder Eskadron, Batterie 2c. ist ein Verzeichniß anzulegen, und vom Chef zu unterzeichnen, wel-
ches die sämmtlichen Pferde der Eskadron, Batterie 2c. aufführt, wie sie in den Stallungen der Gar-
nison neben einander stehen. —
Bei jedem Umziehen einzelner Pferde ist ein Vermerk aufzunehmen, und vom Chef ebenfalls zu
unterzeichnen, so daß aus dem Verzeichniß senergeit zu ersehen ist, in welchem Stande ein Pferd zu
einer bestimmten Zeit gestanden und welche Nebenpferde es gehabt hat.
8. 4.
Berfahren bei Rotz-Verdacht.
A. Absonderung und Tödtung.
Sobald ein Pferd mit den im §. 2 beschriebenen, oder ähnlichen Erscheinungen behfter ist, muß
es als rotzverdächtig ungesäumt von den gesunden Pferden abgesondert, und der bisherige tand abgesperrt wer-
den. — Die Krankheit ist schon in ihrem ersten Anfange so ansteckend, daß die Absonderung ohne Veczug
Kattänden, und wenn kein Roßarzt zur Stelle ist, ohne diesen abzuwarten geschehen muß. Demnächst ist das
ferd durch eine vem Regiments. bez. Bataillons-Kommandeur zu bestimmende Kemmissien zu untersuchen, welche
ausscin uue mehreren Offizieren und zwei Noßärzten, darunter wenigstens ein Korps= oder Oberroßarzt,
zu bestehen hat. — ·
Diese Kommission kann ihr zu Protokoll zu nehmendes Gutachten wie folgt abgeben:
1) Das #o ist gesund bezieh. nicht rotzkrank. Alle Absonderungs= und Beobachtungsmaßregeln hören auf.
2) Das Pferd ist rotzkrank. Das Pferd ist sofort zu tödten und im Beisein der Kommission zu seziren.
— Der Kadaver ist unschädlich zu beseitigen, die Haut durch Zerschneiden unbrauchbar zu machen,
ein Abhänten ist verboten.
3) Das Pferd ist rotzverdächtig. — Dasselbe bleibt weiterhin abgesondert.
Diejenigen Pferde, welche im Stall neben dem rotzkranken oder verdächtigen gestanden haben, oder
im Gliede bezieh. Geschirr neben demselben gegangen, oder in anderweitige nachweisliche Berüh-
rung mit ihm gekommen sind, werden als der Ansteckung verdächtig ebenfalls abgesondert, doch
getrennt von letzterem.
Schwinden die verdächtigen Erscheinungen des gemäß der Entscheidung der Kommission zu 3 ab-
esonderten Pferdes, so erklärt die wiederum zusammen zu berufende Kommission das Pferd entweder
4t gesund oder läßt es weiterhin abgesondert und beantragt demnächst beim Regiments= resp. Batail-
lons-Kommandeur 2c., wann die Msonderung zu beendigen ist.
Ist in einem Truppentheil ein Pferd an Rotz leidend getödtet worden, so sind noch alle dieje-
nigen Pferde als rotzkrank anzuseten und zu tödten, welche
an der sogenannten verdächtigen Druse leiden"),
der Ansteckung nach dem n7 der Kommission ausgesetzt waren, und „Erkrankungen der Haut, der
Lymphgefäße, wie sie beim Wurm (§. 2 Cu. D) beschrieten sind, oder allgemeine Abmagerung oder
Dämpfigkeit und dumpfen Husten zeigen. —
#
*) Der Name „Druse“ umschließt im hewöhnlichen Sprachgebrauche keine bestimmte Krankheit, sondern es werden mit
demselben alle diejenigen Krankheitsprozesse bezeichnet, welche Ausfluß aus der Nase oder Anschwellungen der Lymphdrüsen
am Kopfe hervorrufen. In diesem Sinne kann auch von einer „verdächtigen Druse“ gesprochen werden, und es wird
dann in das Gebiet dieser Bezeichnung jede Krankheit verlegt werden können, deren Kennzeichen mit den von dem Rotz
bekannten Erscheinungen Aehnlichkeit haben. Nun ist es aber eine bekannte Erfahrung, das auch der Rotz in gewissen, be-
sonders in den frühesten Perioden seiner Entwickelung oft nicht sofort erkannt werden kann und das sind dann jene Fälle,
für welche die Bezeichnung „Druse“ oder „verdächtige Druse“ gleichsalls in Anwendung gebracht wird, weil die vorhandenen
heimun en ur * Verdacht auf Rotz erregen. Mithin umschließt die „verdächtige Druse“ auch den in der Entwicke-
ang begriffenen Rotz.