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Nr. 238.
Druckformulare.
Berlin, den 26. August 1876.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Königlichen Staatsdruckerei vom 27. Juli d. J. (Armee-Verord-
nungs-Blatt Nr. 17, Seite 169/170) wird noch bemerkt, daß die aus den Büreaukostenfonds zu bestreitenden
Beschaffungskosten für die betreffenden Formulare sich auf den Bedarf der Truppen selbst beschränken. Rück-
sichtlich des Formularbedarfs der im Mobilmachungsfall zu entsendenden Kommandoführer bleiben die Be-
stimmungen im §. 102 sub 23 und 27 des Mobilmachungsplans für das Deutsche Heer maßigebend.
Kriegs-Ministerium; Milltair-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Glogau.
No. 567. 8. M. O. D. 1.