Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

179 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Berlin, den 13. Leptember 1876. Nr. 19. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der rerelnhrhe rumereteret dieses Blattes beträgt 1 & 50 4. Abonnirt konn werden: Gaußerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
ei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieles Slattes der Preio derselben richtet si nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei 20 J. bercchnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine #edaber 0, -estgesetzt ist. 
Nr. 239. 
Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militair- und der Marine-Verwaltung angestellten 
Beamten. Vom 10. August 1876. 
Wie. Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußzen 2c., verordnen auf Grund der 
3, 7 und 16 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend vie Kautionen der Bundesbeamten (Bundes- 
Gesegbl. S. 161), nach Einvernehmen mit dem n im Namen des Deutschen Reichs, was folgt: 
  
§. 1 
Zur Kautionsleistung sind die nachstehenden Beamtenklassen verpflichtet: 
I. Im ereiche der Militair-Verwaltung. 
A. Bei den Friedens-Verwaltungen und den immobilen Verwaltungen während des 
mobilen Zustandes der Armee, 
und zwar: 
1) 
   
  
   
   
  
  
*d 
(Königreich Sachsen): 
Depot--Magazin-Verwalter, Proviantamts-Kontrolöre, 
3) 
4) 
Garnison-Verwaltungs-Ober-Inspektoren, Garnison-Verwaltungs- 
und Kassendiener; 
Inspektoren, die Übrigen Lazareth= Inspektoren, 
6)