Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
1I. Jahrgang. Herlin, den 31. Oktober 1877. Nr. 26. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
stalten und bei den Suchsandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
  
Nr. 221. . 
VersenkungviquetdeudesTraluszurhaitteumchunsvouOfflziereu. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei den jährlich im Herbst stattfindenden Truppen- 
übungen keine e des Trains zur Berittenmachung von Offizieren anderer Waffengattungen verwendet 
werden dürfen. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Baden-Baden, den 11. Oktober 1877. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 18. Oktober 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntnist der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 539/10. A. 1. 
Nr. 222. 
Auderweite Kegelung des Ressortverhältnisses der Ober-Militär-Examinatienskommission. 
uf den Mit gehaltenen Vortrag genehmige Ich unter Movifizirung Meiner Ordre vem 21. November 
1872 hierdurch, daß die Ober-Militär- Exammnationskommission nunmehr wieder der Generalinspektion des 
Militär-Erziehungs- und Bildungswesens unterstellt wird. 
Berlin, den 25. Oktober 1877. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 29. Oktober 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch Ar Kenniniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 884. 10. A. 2. v. Kameke. 
4 Nr. 223. 
Wegfall der Kändigen etatsmätzigen Zulege für Unteroffiziere 2c. bei Unterbrechungen der Dienst- 
lesstungen derselben. 
Berlin, den 13. Oktober 1877. 
—# Behebung von Zweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß zu den im §. 46, 1. des Gelpverpflegungs- 
eglements für das Preußische Heer im Frieden behandelten Zulagen auch diejenigen gehören, welche den
	        
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